Angriff auf das Briefgeheinniss!

„Nach der Telekommunikation soll nun auch die herkömmliche Post überwacht werden. Die USA verlangen Informationen über alle Briefe und Pakete, die in die Staaten gehen. Die Deutsche Post liefert sie zum Teil schon“

Wie Susanne Härpfer in der Zeit berichtet, velangen die USA schon seit mehreren Jahren, daß für Pakete, Päckchen und Briefe
ihnen vorab Absender, Empfänger und – so möglich – der Inhalt mitgeteilt wird.
Als einziges Europäisches Land spielt wohl momentan Österreich nicht mit. Die Deutsche Post scheint hier überhaupt kein Problem mit Nebensächlichkeiten wie dem „Briefgeheimniss“ zu haben.
Das Briefgeheimniss schütze auch Absender und Empfänger. So also auch ob jemand von uns eine Bestellung erhalten hat und wie schwer diese wohl bei welchem Inhalt war (Ein Zollinhaltserklährung ist Pflicht, wird von uns aber so aufgebracht, daß sie nicht ohne Öffnen des aufgeklebten Umschlages eingesehen werden kann.).

„Die Posttochter DHL liefert die Daten bei Express-Sendungen aber bereits, darunter auch die Zollinhaltsangabe, die auf den Paketen gemacht werden muss. DHL, ursprünglich eine amerikanische Firma, hat seinen Sitz in den USA und Deutschland. Auf diesem Wege wurden klammheimlich amerikanische Gesetze auch auf Deutschland ausgedehnt. Die USA müssten gar nicht offiziell anfragen, eine Veröffentlichung in den einschlägigen Medien reiche als Grundlage völlig aus, argumentiert Claus Korfmacher, Sprecher der Deutschen Post World Net auf Anfrage von ZEIT online. Die Deutsche Post erledige nur einen Job für ihre Kunden, fügt er hinzu.“

Der US-Zoll (Customs and Border Protection) fördert momentan Verhandlungen über eine Einigung auf einen Standard zum Vorab-Austausch über diese Daten. ..natürlich solle man sich hier auf den den Amerikanischen Standard einigen.
Laut dem 2004 Trade Act zwischen USA und EU sollen diese Daten 4 Stunden vor Landung der Fracht-Maschine den Strafverfolgungsbehörden weitergegeben aber von diesen auch mit kommerziellen Datenbanken abgeglichen werden.

Den notwendigen Beschluss des Weltpostvereins gibt es hierzu garnicht.

„Offiziell kommen solche Bedenken aber nur von Österreich. Ein Sprecher des deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar sagte auf Anfrage, man habe sich „von der Post erläutern lassen, wie der Sachstand ist“. Danach bestünden aus Datenschutzsicht keine Bedenken. Für weiter gehende Fragen verweist der Datenschutzbeauftragte ausgerechnet auf den, den er kontrollieren soll: die Post.“