Rechenfehler bei Nachnahme behoben

Heute morgen haben wir einen kleinen Fehler bei der Berechnung der DHL-Packet-Preise behoben,
der Auftritt wenn als Zahlungs-Methode Nachnahme ausgewält ist.
Um ihnen den besten möglichen Preis zu bieten berechnen wir zuerst die Porto-Kosten auf Basis
des Gewichtes. Hierbei werden für DHL natürlich auch Päckchen berpcksichtigt und für
Packete die Vergünstigungen als StampIT-Kunde in voller Höhe an sie weitergegeben.
Für Zahlungsmodule (Nachnahme, Barzahlung, Vorkasse, Kreditkarte,..) sind keine Gebüren vorgesehen,
jedoch existiert ein spezielles Modul, welches bei Nachnahme die 4eur Gebüren
in der Rechnung erscheinen läßt.
Dieses Modul prüft nun ob das DHL-Versandmodul verwendet wurde und falls ja,
korrigiert den von diesem Modul berechneten Preis, auf mindestens den eines nicht verbilligten Packetes. (Denn Nachnahme ist bei StampIT nicht möglich und wird auch nicht für Päckchen angeboten.)

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neue Dildos eingetroffen

Nach der Katastrophe mit den 6.5% Zoll (zzgl. 16% EinfuhrUSt auf die Zollgebühren) in der letzten Bestellung und einer Woche verzögerung durch die Umbau-Arbeiten bei Furrystyle kommt diesmal endlich eine freudige Nachricht vom Zoll: Eingestuft als Hygieneprodukt fielen dieses Mal gar keine Zollgebüren an.
Daß der Zoll versehentlich die Einfuhrumsatzsteuer auf den Dollar statt den Euro -Betrag berechnet hat ist weniger schlimm und sollte sich mit einem kurzen Brief an die Zollbehörde klähren lassen.

Wie bei so vielen Lieferungen, haben wir auch diesmal Neuigkeiten mitgebracht.
Seit heute bieten wir eine kleine Menge an Lubie Bear Yiffy Toy Powder an. Damit sie ihre Spielzeuge genauso gut pflegen können wie unser Hersteller. Silikon-Spielzeuge sind zwar robust genug um keine aufwendige Pflege zu bedürfen, jedoch existieren schon ein paar Kleinigkeiten, die man machen kann. (nur eben nicht muss)

Update: Wir erhalten die zuviel gezahlte Steuer zurück (2006-08-08).

Zoll mal wieder

Nach einer extra-Woche Verspätung durch die Umbauten scheint heute endlich die neue
Dildo-Lieferung von Furrystyle eingetroffen zu sein.

Natürlich kann sich der Zoll mal wieder keinen Reim auf die Begriffe
in der englischen Rechnung machen und ich darf denen Montag alles übersetzen 🙁
Das letzte Mal lief eigentlich noch alles ganz gut. Abholung auf der Post und
nichts weiter (bis natürlich auf die horrenden 6.5% Zoll-Abgaben 🙁 ). Hier scheint
bei der Übergabe von Jangbu an Pepperming Roo evtl. etwas in Vergessenheit geraten zu sein.

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Update zu Furrystyle

Gerade eben erreichte uns die Nachicht über ein kurzes Update zur Situation bei Furrystyle, unserem amerikanischen Hersteller von Tier-Dildos.
Anscheinend sind schon eine ganze Reihe von Arbeiten am neuen Workshop fertig aber momentan sitzen sie teilweise fest, weil sie auf Zertifizierungen durch Elektriker und Statiker warten müssen um lokalen Regulatorien zu entsprechen.
Einiges der neuen Ausrüstung ist wohl schon aufgebaut, die Büros laufen, das Netzwerk ist provisorisch da und die größten Teile der Umbauten (Wände, Türen, Strom, Wasser, Abwasser,…) sind anscheinend fertig.

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Sitemaps-Überaschung

Als wir gerade eine xml-Sitemap für dieses blog generiert haben,
wurde die Gelegenheit natürlich auch genutzt um die Statistiken,
welche Google-Sitemaps erzeugt, zu begutachten.

Hier war verzeichnet, das wir unter den üblichen Suchworten
normalen, durchschnittlichen Positionen gefunden wurden… für alle
Länder außer den USA.

Warum auf google.com (aber nicht auf google.de oder google.at) so viele
Leute nach „blog grosshändler“ suche und wie sie ein ‚ä‘ auf einer
potentiell nicht-deutschen Tastatur eingeben ist uns schleierhaft.
Auf jeden Fall wurde es zum zweit bedeutensten Such“wort“ zu dem
wir üblicherweise gefunden wurden. Wenn auch abgeschlagen auf Position 303.
(Zu Recht, immerhin sind wir weit davon entfernt ein „Großhändler“ zu sein.)

1. furrystyle
2. blog grosshändler
3. yiff toy
4. armbinder
5. petplay bondage
6. bondage petplay
7. condomi

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Stand auf MephitMiniCon

Leute:

Ich hab gehört, das es hinter unserem Rücken und dem der Orga einige böse Kommentare zu meinem Stand auf MMC gab.

Dummerweise scheinen da einige vergessen zu haben das auch mal mir oder der Orga zu Ohren kommen zu lassen, so daß für mich hinter dem Tresen alles in überraschend ruhiger Ordnung war.

In Vorbereitung auf EF würde ich gerne mal Kommentare sammeln.

Hat da wer ein Problem mit? Wenn ja, was genau?

Fand das wer unpassend?

Was genau und warum (Ja wir sind alles Menschen und in der Ecke zwischen DEN Bildern und dem Bondage-Stand passte das eigentlch ganz gut)?

Gibts ernsthafte Verbesserungsvorschläge (immerhin werde ich mit deutlich entschärftem Angebot auch auf EF sein)?

Wer anonym bleiben will und keine Antwort erwartet, kann das gerne auch in meine Gerüchteküche

posten (oder bittet jemand anderen das mir per mail/PM weiterzuleiten)

Urteil: Widerrufsausschluss bei fehlender Originalverpackung ist unwirksam

Nach einem Urteil des Landgerichtes Coburg vom 9.März 2006 (Aktenzeichen 1HK 0 95/05)
darf ein Wiederruf nicht (mehr) wegen fehlender Orginalverpackung vom Händler zurückgewiesen werden.

Dies ist aus Sicht des Kunden zwar selbstverständlich, für einen Händler dahingehend problematisch, daß eine Ware ohne Orginalverpackung praktisch nicht mehr veräuflich ist.

Bisher ist dieses Problem bei uns zum Glück noch nicht aufgetreten, jedoch zwingt es einen als Händler genauer über die möglichen Folgen intensiver Wiederrufe nachzudenken.
In unserem Falls möchte ich an dieser Stelle wiederholt darauf hinweisen, das für alle Hygieneartikel (Dildos, Onacups, Gleitmittel,…) bei geöffneter Verpackung das Wiederrufsrecht in Einklang mit der Gesetzeslage erlischt.
Immerhin ist ein „benutzter“ Dildo aufgrund seiner Art nicht dazu geeignet bei Nichtgefallen wieder verkauft zu werden. (Alleine aus Rücksicht auf potentielle Krankheiten.)
Für unsere Mousepads und Tassen ergiebt sich da glücklicherweise kein Problem (solange letztere unbeschädigt ankommen),
für unserer Bondage-Artikel müssen wir einfach auf das Beste hoffen.

Gesetze zum Nachschlagen:

BGB § 312c Abs. 1,

BGB § 312f,

BGB § 474 Abs. 2,

BGB § 475 Abs. 1,

UWG § 3,

UWG § 4 Nr. 11,

UWG § 8 Abs. 3,

TDG § 6 Nr. 2

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GEZ

Als Gewerbebetrieb ohne Fernseher ist YiffyToys natürlich auch von der GEZ-Pflicht für internet-fähige PCs betroffen.
Ob wir durch lokalen PC und Server im Rechenzentrum doppelt, oder durch 2 angemeldete Firmen (welche sich den lokalen PC teilen) gleich dreifach betroffen sind war bisher nicht zu klähren.
(Wir werden einen Teufel tun und da die GEZ fragen.)

Wer konkrete Informationen über die GEZ-Pflicht bezüglich Miet-Server hat..bitte melden! Uns interessiert das dringend.

In dieser Situation freuht es uns natürlich besonders, das zumindest die nördlichen IHKs sich explizit gegen die GEZ-Pflicht aussprechen. Warum dies nicht auch die südlichen IHK tun bleibt
dagegen unklar. Immerhin sollten sie ja die Interessen ihrer Mittglieder vertreten.
(Warum man zwangsweise Beiträge zu einer IHK zahlen muss die in den meisten Fällen nicht
die eigene Meinung vertritt ist seit jeher unklar.)

Sie als Kunden wären je nach Auslegung der GEZ mit (auf die Preise umzulegenden) 204,36eur oder 408,72eur dabei. Für einen kleinen Laden wie YiffyToys mit explizit kleinen Margen (gegen den „Perversenaufschlag“) eine Menge Geld.

Leider hat die GEZ selber weder eine news-Seite noch Einträge in ihrer FAQ über die Gebührenpflicht für Firmenrechner. Selbst auf dem Antragsformular stehen bisher nur
Radios und Fernseher zur Auswahl.

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