Wie bereits angekündigt haben wir heute den neuen Server in Betrieb genommen.
Ohne Downtime konnten wir alle Diente in wenigen Stunden ohne Probleme
migrieren.
Im gegensatz zum bisherigen Miet-Server betreibe wir jetzt eigene, auf unsere
Bedürfnisse zugeschnittene Hardware. Weiterhin ist das Rechenzentrum, in dem
der neue Server steht sehr viel besser angebunden als das bisherige.
Für Sie bedeutet dies, schnellere Antworts-Zeiten und höhere Zuverlässigkeit.
Der größere Arbeitsspeicher und schnellere Prozessoren machen sich für uns
bereits jetzt deutlich bemerkbar.
In en folgenden Wochen wird es noch zu einer Reihe von Umstellungen kommen
um die Sicherheit und Zuverklässigkeit zu erhöhen. Hiervon wird aber der
für Kunden sichtbare Bereich nicht betroffen sein.
Eurofurence 13 – erstes Video der neuen Location
Die EF12 ist kaum vorbei, da zeigt sich bereits was
im nächsten Jahr los sein kann.
Anscheinend wird EuroFurence 13 (Vertrag noch nicht unterschrieben)
in einem richtigen, großen Hotel stattfinden.
Das von BBF gemachte Video der Consite wirbt mit
Swimming-Pools, Minibars, Suiten, Kegelbahn, großen
Vortrags-Räumen, Hotel-Bar und und und
Zu Preisen steht noch nichts fest aber wir alle hoffen,
daß es nicht alzu weit über den bisherigen Preisen liegen
wird.
Daß wir wieder (mit einem entsprechend den Vorgaben der Orga
verkleinertem Sortiment) als Händler vertreten sein werden
versteht sich von selbst. Sollten die Preise es hergeben,
überlegen wir auch das Sponsoren-Ticket zu nehmen.
Update: Kreditkarten
Kurzmeldung:
Wir waren kurz davor die Kreditkarten-Akzeptanz endlich
freizuschalten als sich noch ein Druckfehler im Vertrag
(Eine Dokumenten-ID im Kopf war im Ausdruck abgeschnitten)
gezeigt hat.
Das Ganze verzögert sich um 2-3 Tage. Wir halten euch auf
dem Laufenden.
von McAffee Site-Advisor getestet
Anscheinend wurden wir vor kurzem vom McAffee Site-Advisor getestet
und (wir zu erwarten) lautet der Befund:
„Wir haben diese Site getestet und keine schwerwiegenden Probleme gefunden.“
Einer der Nutzer, der Onacup-Users-Group hat sogar einen
Kommentar zu uns abgegeben:
„Very good handling of personal data as would be expected from such a site.“
GEZ – Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf
Gerade haben wir durch einen Bericht des Heise-Verlages erfahren müssen,
daß der Justiziar des Südwestrundfunks (SWR), Hermann Eicher, auf eine Anfrage von 1&1 hin meint daß zwar
gemietete Server in einem Rechenzentrum nicht der Gebührenpflicht unterliegen,
wohl aber Co-Location -Server.
Angeblich könne man über diese ja als Rundfunkgerät „verfügen“.
Wie dies praktisch möglich sein soll ist indes offen.
Man darf auf die entsprechenden Kommentare gespannt sein…..
GEZ – Die Reaktion
Wie zu erwarten erzeugt die Entscheidung der Ministerpräsidenten teils geftigste Entrüstung bei den Verbänden.
Hier die ersten Berichte:
GEZ…es ist soweit
Lange haben wir auf Besserung gehofft, nun ist es soweit.
Die GEZ-Gebühr wird nicht ausgesetze.
Zwar soll in einem Jahr über eine andere Regelung beraten werden, aber
bis daraus ein Beschluss wird…
Hier noch ein Zitat von Heise-Forum:
Liebe Lobbyverbände, Ihr habt doch eine erhebliche mediale
Reichweite. Inzwischen sind fast alle Verbände die mehr als 2
Kieselsteine vertreten beim GEZ- Protest dabei. Aus der Vergangenheit
ist Euch bekannt, dass viele liebe Worte schnell verhallen und sich
nichts ändert. Sobald aber ein Machtinstrument ausgespielt wird,
kommen ganz schnell viele Steine ins rollen.
Eure Mitglieder haben dieses Machtinstrument! Sie alle zahlen
GEZ-Gebühren, die Mitarbeiter der von euch vertretenen Unternehmen
zahlen diese GEZ- Abzocke auch privat.
Also, ruft sie zum zivilen Widerstand auf. Macht jedem klar: Nur wenn
sich viele Bürger weigern, GEZ-Gebühren zu zahlen, dann ändert sich
wirklich was.
Liebe Verbände, fordert zum GEZ- Boykott auf!
Immer mehr Menschen erkennen, dass jeder Einzelne seinen Beitrag dazu
leisten kann und muss.
Also, liebe Mitbürger, leistet Widerstand gegen diese
institutionalisierte Korruption!
Es scheint inzwischen allgemeiner Konsens darüber zu herrschen, dass
diese GEZ-Gebühren auf PCs und Handys totaler Unfug sind. Beim
Internet handelt es sich nicht um Rundfunk, der berufliche PC ist
kein Radio und warum ich für eine Öffentlich Rechtliche Internetseite
plötzlich eine Radiogebühr zahlen soll, von der das ZDF, dass keine
Radiosender betreibt, auch was abbekommen soll, kann noch nicht mal
mehr irgend so ein Hohlpfosten bei ARD und ZDF erklären.
Trotzdem wird dieser Unfug von der Politik beschlossen und
verteidigt.
Es bleibt nur der Schluss, dass eklatantes Politikversagen zum
Schaden des Volkes einer kleinen Öffentlich Rechtlichen Clique Geld
verschaffen soll.
Dass diese Clique mit Mafiastrukturen arbeitet, hat spätestens der
Schleichwerbeskandal gezeigt. Und das Faktum, dass kein Politiker
sich traut, irgendwas öffentlich gegen ARD und ZDF zu sagen, ist auch
nur eine Folge der medialen Macht, mit der in skrupelloser Art und
Weise jeder Gegner dieses korrupten Systems medial gelyncht wird.
Wie kann man also dieses Problem lösen?
Zum einen muss man jeden im eigenen Bekanntenkreis über die
institutionalisierte Korruption bei ARD und ZDF informieren. Jeder
soll wissen, was für ein Betrug dort mit dem Geld des Bürgers
veranstaltet wird.
Letztlich hilft aber nur Ziviler Ungehorsam. Die Öffentlich
Rechtlichen lügen und betrügen, warum soll der Bürger darauf nicht
angemessen reagieren dürfen!?
Es geht denen ums Geld, also sollte man ihnen genau dies nicht geben!
Wie kann man dies nun tun, ohne juristisch angreifbar zu werden?
Faktisch hat die GEZ keine Handhabe, Gebühren einzutreiben, um damit
Öffentlich Rechtliche Korruption zu finanzieren.
Wie meldet man sich korrekt ab:
- Man stellt seine Geräte für mindestens einen Tag zum Nachbarn.
- Man schickt der GEZ eine Abmeldung.
Diese geht an:
GEZ
50656 Köln (per Einschreiben mit Rückschein)
oder per Fax: 0 180/582 10 30 (Beleg des Faxversands aufbewahren)
Sie muss das Wort "Abmeldung" enthalten, die
Rundfunkteilnehmer-Nummer und die Kontaktdaten des abmeldenden.
Als Grund schreibt man einfach: "Es werden keine Empfangsgeräte
vorgehalten!" Zum Schluss noch Datum und Unterschrift.
Sollte man eine Einzugermächtigung erteilt haben, so ist es wichtig,
diese explizit zu widerrufen. Zahlungen leistet man ab Ende des
Monats nicht mehr.
Wer etwas streitfreudiger ist, untersagt in diesem Schreiben der GEZ
jegliche Speicherung von eigenen personenbezogenen Daten und
untersagt jegliche weiteren Kontaktversuche.
Abmeldungen sind zum Ende des laufenden Monats wirksam. Entgegen den
Behauptungen der GEZ bedarf eine Abmeldung lediglich der Anzeige,
dass man sich abmeldet, keiner Zustimmung seitens der GEZ. Es bedarf
keines GEZ-Formulars. Auch kann die GEZ die Abmeldung nicht
verweigern.
Sollten jetzt noch weiter Abbuchungen vom Konto vorgenommen werden,
so werden diese einfach bei der Bank widerrufen.
Ansonsten ignoriert man die GEZ von nun an. Man sagt ihnen gegenüber
gar nichts! Steht ein Herr vor der Tür, der sich Gebührenfahnder,
Ermittler oder ähnliches nennt, so lässt man sich von ihm
Dienstausweis und Personalausweis geben, lässt ihn vor der
verschlossenen Haustür stehen, schreibt sich auf oder kopiert, was
auf diesen Ausweisen steht und erteilt ihm bei Rückgabe der Ausweise
Hausverbot ("Herr ..., hiermit erteile ich Ihnen und allen
Mitarbeitern ihrer Organisation Hausverbot! Verlassen Sie bitte jetzt
unverzüglich das Grundstück! Sie sind hier unerwünscht. Unterlassen
Sie weitere Versuche, mit mir in Kontakt zu treten. ") Dann schließt
man die Tür.
Jeder rechtmäßige Bewohner kann ein Hausverbot erteilen, also auch
jeder Mieter. Dies gilt auch für Gemeinschaftsflächen wie z.B.
Treppenhäuser, zum Haus gehörende Freiflächen, Garagen und Parkplätze
etc. die im Zusammenhang mit der Nutzung der eigenen Wohnung stehen.
Für Gemeinschaftsflächen schränkt sich ein Hausverbot lediglich
dadurch ein, dass bei einem berechtigten Begehungsinteresse dies
wahrgenommen werden darf. Will jemand z.B. zum Nachbarn, so darf er
das über Gemeinschaftsflächen tun, es sei denn, der Besuch ist auch
beim Nachbarn unerwünscht. Da Gebührenfahnder normalerweise überall
unerwünscht sind, darf er sich faktisch nach erteiltem Hausverbot
auch nicht mehr auf Gemeinschaftsflächen aufhalten.
Wenn er nach 5 Minuten noch da ist, ruft man über den Polizeinotruf
die Polizei, (Man würde von einem Mann belästig, trotz Aufforderung
verlässt er das eigene Grundstück nicht. Anschließend zeigt man ihn
wegen Hausfriedensbruch an!) Auch hier äußert man sich zu gar nichts,
was TV angeht. Darum geht es konkret nicht. Es geht darum das jemand
nach § 123 StGB Hausfriedensbruch begangen hat. Man hat den Herrn zum
unverzüglichen Verlassen des Grundstücks aufgefordert, er ist noch
da, also Hausfriedensbruch.
Wer sich körperlich dazu in der Lage sieht, kann 5 Minuten nach der
Aufforderung zum gehen bis zum Eintreffen der Polizei auch von seinem
Jedermansrecht Gebrauch machen, und den Herrn von der GEZ
arrestieren. All zu grob sollte man dabei allerdings nicht vorgehen.
Mehr als 2 gebrochene Rippen und ein ausgekugelter Arm sind als
Notwehr gegen einen hausfriedensbrechenden Stalker einfach nicht
glaubwürdig. Eigene Zeugen sind in einem solchen Fall auch wichtig,
aber das ist ein anderes Thema. Wer möchte, kann darüber
philosophieren, welchen Dienst man am Mitbürger leistet, wenn man
Gebührenfahnder ins Krankenhaus befördert und diese unerwünschten
Zeitgenossen dadurch von der Belästigung anderer braver Bürger
abhält.
Man muss sich immer vor Augen halten: Die GEZ, die öffentlich
rechtlichen Sender und deren Gebührenbeauftragte haben keine
hoheitlichen Befugnisse. Wie jeder Bürger müssen die sich für
Zwangsmaßnahmen wie ein unerwünschtes Betreten der Wohnung einen
gerichtlichen Titel besorgen. Und diesen bekommen sie nicht, weil in
diesem Land die Unverletzlichkeit der Wohnung als höher stehendes Gut
angesehen wird, als das Gebühreninteresse der ÖR.
Alle noch so wilden Schreiben der GEZ kann man getrost ignorieren.
Sollte ein Einschreiben der GEZ kommen, verweigert man die Annahme.
Es ist wichtig, nichts zu sagen, insbesondere nichts Unwahres!
Sollte die GEZ einen gerichtlichen Titel erwirken, nur dann muss man
die beachten, so müsste man sich nur äußern, wenn man zur Auskunft
verpflichtet ist, da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht, die im
Zweifelsfall aber auch nur lächerlich geringe Bußgelder zur Folge
hat.
Zur Auskunft verpflichtet ist man aber nur, wenn man ein
Rundfunkgerät vorhält. Zum Zeitpunkt, zu dem man erklärt, dass man
nichts erklären möchte, kann man ja korrekt keine Rundfunkgeräte
vorhalten. Potentiell vorgeladene Mitbewohner etc. machen auch gemäß
§ 55 StPO von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch.
Man sagt also lediglich: "Dazu möchte ich mich nicht äußern". Und bei
allem immer schön vorher die Rechtsgrundlage zeigen lassen. Es ist
aber eher unwahrscheinlich, dass die GEZ dieses Spielchen durchzieht,
da sie genau wissen, dass sie gegen informierte Bürger keine Chance
haben.
Abschließend noch die Frage: Ist ein solches Verhalten moralisch zu
rechtfertigen?
Das Verhalten ist Trickserei, ja. Das Verhalten nutzt rechtliche
Rahmenbedingungen in opportunistischer Art und Weise aus.
Aber: Das System der Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist
inzwischen undemokratisch, ineffizient und korrupt. Aufgrund der
Macht dieser Krake versagt die Politik dabei, dieses Geschwür an der
Gesellschaft weg zu schneiden.
Daher ist Widerstand legitim, ja sogar die Pflicht jedes Bürgers.
Dann lasst uns doch mal Artikel 20 (4) des Grundgesetzes anwenden!!!
Grundgesetz, Artikel 20:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.
PS: Wer diesen Text oder seine inhaltliche Aussage weiterverbreiten
möchte, kann das gern tun. Lediglich Öffentlich Rechtlichen
Sendeanstalten ist jegliche Nutzung untersagt!
BGH-Urteil zu Impressums-Platzierung
Endlich wieder etwas mehr Rechtssicherheit.
Laut Heise-Verlag hat das BGH am 20. Juli entschieden, daß es ausreichend ist das
Impressum über 2 Links hintereinander „Kontakt“ und „Impressum“ zu erreichen.
Bisher war es stritig wie sehr das eigene Impressum hervorzuheben ist.
Bei uns erreichen Sie das Impressum
von jeder Seite aus unten links.
Text in Versandbedingungen eingefügt
Da wir (incl. der Benzinkosten zum Hermes-Packshop verglichen zur Post einige Häuser weiter) meist zum gleichen Preis mit Hermes und DHL verschicken können,
jedoch ein Hermes-Packet im Gegensatz zu einem DHL/Post-Päckchen versichert ist
haben wir bei der Auswahl des Versand-Unternehmens einen zusätzlichen Text
eingebaut, in welchem wir uns die Wahl eines anderen Versenders vorbehalten.
Schreibt der Kunde, daß er explizit DHL wünscht, weren wir dies natürlich
respektieren.
Hermes können wir leider nicht direkt aufnehmen, da wir keine Preisstrukturen nach
Gurtmaß automatisch berechnen können. Entsprechend stellt dieser kurze Text
einen guten Kompromiss dar.
Dieser Abschnitt stand vorher bereits in unseren Versand-Bedingungen aber
wir haben ihn nie ohne den Kunden direkt zu fragen angewand.
Update
Übersetzungen
In einer komplexeren Software kann man noch so lange suchen…
man wird immer wieder einen neuen Fehler finden.
Zwar haben wir die Abstimmungen schon eine halbe Ewigkeit.
Doch heute erst fanden wir, daß einige der Übersetzunge in
der Kommentarfunktion für deutsche Nutzer fehlten. Diese
wurden selbstverständlich sofort nachgetragen.
Visa
Wir schon angekündigt verfolgen wir
die Möglichkeit Kreditkarten zu akzeptieren weiter.
Gestern wurden die letzten Vertrags-Daten ausgehandelt und
wir erwarten am Montag unseren Vertrag. Läuft alles nach
Plan, so können wir noch in diesem Monat anfangen Kunden mit
Visa, Visa Electron und Mastercard bezahlen zu lassen.
Wegen der hohen monatlichen Gebühren dafür werden wir zumindest
in der ersten Zeit kein „Verified by Visa“ Pin-System implementieren.
Entsprechende Kunden können natürlich trotzdem bei uns mit ihre
Karte bezahlen.
Preisvergleichs-Portale
Unser zweiter Versuch mit Pay-Per-Click Preisvergleichsportalen
sieht bisher leider nicht sehr erfolgreich aus. Wie im ersten
Lauf sehen wir zwar jede Menge Besucher (mit einem Schlag haben
wir die Anzahl der Besucher fast verdoppelt), jedoch keine zusätzlichen
Bestellungen. Es sieht so aus, als müssten wir auf diese Form
der Werbung leider verzichten.
Anilotion-Nachnahme
In letzter Zeit sehen wir leider etliche Kunden, welche jeweils genau
eine Flasche Anilotion per Nachnahme bestellen, diese aber nicht annehmen.
Da wir nicht wiederholt auf den hohen Versandkosten für DHL-Nachnahmen
sitzen bleiben wollen, fragen wir in diesem Fall vor dem Verschicken per
email nach und bieten bei Vorkasse einen besonders günstigen Versand
als Post-Warensendung an. (Da hierfür die Maße des endgültigen Packetes
bekannt sein müssen kann der Shop diese nicht automatisch berechnen.)
Einzelne Flaschen Anilotion werden erst nach einer Antwort des Kunden
verschickt.
Dies erhöht zwar die Zeit, bis unsere Kunden ihre Ware erhalten, erscheint
jedoch leider notwendig zu sein um uns zu schützen und am Ende ihre
Preise dort zu belassen wo sie sein sollten …ganz tief unten.