Die Auswüchse Europäischen Jugendschutzrechts

Für alle die mal wieder über die Rubrik „nicht weit genug nachgedacht“ bei EU-Rahmenbeschlüssen so richtig den Kopf schütteln wollen sei der Spiegel-Online-Artikel Fummeln verboten empfohlen.

Nichts gegen ein europaweit halbwegs einheitliches Strafrecht gegen Kindesmissbrauch aber wenn der „Täter“ hierbei im gleichen Alter wie das Opfer ist und dann auch alles vom versuchten Fummeln unter Jugendlichen bis zur Vergewaltigung für alle Altersunterschiede noch mit dem gleichen Strafmaß über einen Kamm geschehrt wird sollte Schluss sein.

update: Die deutsche Umsetzung ist zunächst zurück in die Beratungs-Gremien geschickt worde.