Laut einem Bericht der ARD, welcher sich auf einen ungenannten Sprecher des Justizministeriums beruft,
wurde die Klausel im aktuellen Gesetzesentwurf, wonach sich schon 14-17-Jährige strafbar machen
indem sie Geld oder andere Vorteile für Sex mit anderen Jugendlichen anbieten, in eine Grenze von 18 Jahren geändert.
„Der Sprecher sagte, kein Jugendlicher müsse eine Bestrafung befürchten, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt.“
Nur noch bei Ausnutzung einer Zwangslage bleibt dies für 14-17-Jähige strafbar.
Weitere Änderungen durch den Gesetzesentwurf, seien unterschiedliche Strafrahmen für Jugendpornografie (intime Bilder von 14- bis 17-Jährigen) und Kinderpornografie.
Der Gesetzesentwurf dient zur Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses und soll bei dieser Gelegenheit die aktuelle Rechtslage anscheinend mal wieder dem Unrechts-Empfinden der Bürger anpassen. Eine
Meinung behalten wir uns erst für den finalen Entwurf vor, wenn dieser zur Abstimmung kommt.