Familienminister wollen Verschärfung des Jugendschutzes

Laut einem Bericht des Heise-Verlages
planen die Familienminister der Länder einige Änderungen des Jugendschutz-Rechtes.

„Keine Jugendfreigabe“ ändern in „Freigegeben ab achtzehn Jahren“ brgrüßenswert, da die Kennzeichnng einfacher verständlich wird.

Webseiten, die für Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigend sind und erst ab 18 Jahren genutzt werden dürfen, künftig nur noch in geschlossenen Benutzergruppen für Erwachsene. – Hier könnte es problematisch werden, da die Anforderungen an diese „geschlossenen Benutzergruppen“ extrem sind und bisher alle Anbieter aus Deutschland vertrieben haben.
Es bleibt abzuwarten welche Art von Websites hier betroffen sein werden und ob dies Shops wie unseren im Speziellen betrifft.

das Verfahren zur formalen Anerkennung geeigneter Alterskontrollsysteme soll gesetzlich bestimmt werden. – Ein SEHR guter Punkt. Das Problem mit dem bisherigen System ist ja, daß nur Entscheidungen zur Nicht-Eignung von vielen Verfahren existieren kein Web sicherzustellen, daß ein Verfahren in Ordnung ist. (Mit entsprechend hohem rechtlichen Risiko für alle Beteiligten)