Soetwas ist uns nun auch noch nicht untergekommen.
Ein Kunde sollte eine Nachnahme-Sendung erhalten.
Aufgrund der geringen Inhalts wurde diese als Maxibrief mit
Nachnahme verschickt. Ein übliches Produkt der Deutschen Post AG.
Etliche Tage später meldet sich nun der Kunde und beschreibt, das der Zusteller sich geweigert hatte ihm die Sendung auszuhändigen, da „Das ein Packet ist und Nachnahme geht nur mit Päckchen“.
Selbst auf das Angebot des Kunden hin den Aufpreis zu zahlen weigert sich der Bote und nimmt die Sendung wieder mit.
..also zunächst einmal ist das kein Packet sondern ein Brief. Ein Maxibrief kann dabei von Abmessungen und Gewicht die Form eines kleinen Papp-Kartons haben was aber nichts am gewählten Produkt der Deutschen Post AG ändert.
Weiterhin geht ist die Nachnahme als Einzelleistung (Nachnahme-Karte) oder als Zusatzleistung zu Briefen und DHL-Packeten wählbar. Als Zusatzleistung zu Päckchen wird sie hingegen nicht angeboten.
Für uns stellt sich das also so dar:
* Der Zusteller beweist eine erschreckende Unkenntniss der Angebote seines Arbeitgebers.
* Der Zusteller macht sich der Nötigung strafbar, da er die Sendung dem Empfänger vorenthält.
* Eine Beschwerde unsererseite ist bereits unterwegs.
Update: Die Sendung ist jetzt mit einem Päckchen-Barcode zurück gekommen.