GEZ…es ist soweit

Lange haben wir auf Besserung gehofft, nun ist es soweit.
Die GEZ-Gebühr wird nicht ausgesetze.
Zwar soll in einem Jahr über eine andere Regelung beraten werden, aber
bis daraus ein Beschluss wird…

Hier noch ein Zitat von Heise-Forum:


Liebe Lobbyverbände, Ihr habt doch eine erhebliche mediale
Reichweite. Inzwischen sind fast alle Verbände die mehr als 2
Kieselsteine vertreten beim GEZ- Protest dabei. Aus der Vergangenheit
ist Euch bekannt, dass viele liebe Worte schnell verhallen und sich
nichts ändert. Sobald aber ein Machtinstrument ausgespielt wird,
kommen ganz schnell viele Steine ins rollen.

Eure Mitglieder haben dieses Machtinstrument! Sie alle zahlen
GEZ-Gebühren, die Mitarbeiter der von euch vertretenen Unternehmen
zahlen diese GEZ- Abzocke auch privat.
Also, ruft sie zum zivilen Widerstand auf. Macht jedem klar: Nur wenn
sich viele Bürger weigern, GEZ-Gebühren zu zahlen, dann ändert sich
wirklich was.

Liebe Verbände, fordert zum GEZ- Boykott auf!

Immer mehr Menschen erkennen, dass jeder Einzelne seinen Beitrag dazu
leisten kann und muss.

Also, liebe Mitbürger, leistet Widerstand gegen diese
institutionalisierte Korruption!

Es scheint inzwischen allgemeiner Konsens darüber zu herrschen, dass
diese GEZ-Gebühren auf PCs und Handys totaler Unfug sind. Beim
Internet handelt es sich nicht um Rundfunk, der berufliche PC ist
kein Radio und warum ich für eine Öffentlich Rechtliche Internetseite
plötzlich eine Radiogebühr zahlen soll, von der das ZDF, dass keine
Radiosender betreibt, auch was abbekommen soll, kann noch nicht mal
mehr irgend so ein Hohlpfosten bei ARD und ZDF erklären.

Trotzdem wird dieser Unfug von der Politik beschlossen und
verteidigt.
Es bleibt nur der Schluss, dass eklatantes Politikversagen zum
Schaden des Volkes einer kleinen Öffentlich Rechtlichen Clique Geld
verschaffen soll.

Dass diese Clique mit Mafiastrukturen arbeitet, hat spätestens der
Schleichwerbeskandal gezeigt. Und das Faktum, dass kein Politiker
sich traut, irgendwas öffentlich gegen ARD und ZDF zu sagen, ist auch
nur eine Folge der medialen Macht, mit der in skrupelloser Art und
Weise jeder Gegner dieses korrupten Systems medial gelyncht wird.

Wie kann man also dieses Problem lösen?

Zum einen muss man jeden im eigenen Bekanntenkreis über die
institutionalisierte Korruption bei ARD und ZDF informieren. Jeder
soll wissen, was für ein Betrug dort mit dem Geld des Bürgers
veranstaltet wird.

Letztlich hilft aber nur Ziviler Ungehorsam. Die Öffentlich
Rechtlichen lügen und betrügen, warum soll der Bürger darauf nicht
angemessen reagieren dürfen!?

Es geht denen ums Geld, also sollte man ihnen genau dies nicht geben!
Wie kann man dies nun tun, ohne juristisch angreifbar zu werden?

Faktisch hat die GEZ keine Handhabe, Gebühren einzutreiben, um damit
Öffentlich Rechtliche Korruption zu finanzieren.

Wie meldet man sich korrekt ab:
- Man stellt seine Geräte für mindestens einen Tag zum Nachbarn.
- Man schickt der GEZ eine Abmeldung.
Diese geht an:
GEZ
50656 Köln (per Einschreiben mit Rückschein)

oder per Fax: 0 180/582 10 30 (Beleg des Faxversands aufbewahren)

Sie muss das Wort "Abmeldung" enthalten, die
Rundfunkteilnehmer-Nummer und die Kontaktdaten des abmeldenden.
Als Grund schreibt man einfach: "Es werden keine Empfangsgeräte
vorgehalten!" Zum Schluss noch Datum und Unterschrift.

Sollte man eine Einzugermächtigung erteilt haben, so ist es wichtig,
diese explizit zu widerrufen. Zahlungen leistet man ab Ende des
Monats nicht mehr.

Wer etwas streitfreudiger ist, untersagt in diesem Schreiben der GEZ
jegliche Speicherung von eigenen personenbezogenen Daten und
untersagt jegliche weiteren Kontaktversuche.

Abmeldungen sind zum Ende des laufenden Monats wirksam. Entgegen den
Behauptungen der GEZ bedarf eine Abmeldung lediglich der Anzeige,
dass man sich abmeldet, keiner Zustimmung seitens der GEZ. Es bedarf
keines GEZ-Formulars. Auch kann die GEZ die Abmeldung nicht
verweigern.

Sollten jetzt noch weiter Abbuchungen vom Konto vorgenommen werden,
so werden diese einfach bei der Bank widerrufen.

Ansonsten ignoriert man die GEZ von nun an. Man sagt ihnen gegenüber
gar nichts! Steht ein Herr vor der Tür, der sich Gebührenfahnder,
Ermittler oder ähnliches nennt, so lässt man sich von ihm
Dienstausweis und Personalausweis geben, lässt ihn vor der
verschlossenen Haustür stehen, schreibt sich auf oder kopiert, was
auf diesen Ausweisen steht und erteilt ihm bei Rückgabe der Ausweise
Hausverbot ("Herr ..., hiermit erteile ich Ihnen und allen
Mitarbeitern ihrer Organisation Hausverbot! Verlassen Sie bitte jetzt
unverzüglich das Grundstück! Sie sind hier unerwünscht. Unterlassen
Sie weitere Versuche, mit mir in Kontakt zu treten. ") Dann schließt
man die Tür.

Jeder rechtmäßige Bewohner kann ein Hausverbot erteilen, also auch
jeder Mieter. Dies gilt auch für Gemeinschaftsflächen wie z.B.
Treppenhäuser, zum Haus gehörende Freiflächen, Garagen und Parkplätze
etc. die im Zusammenhang mit der Nutzung der eigenen Wohnung stehen.
Für Gemeinschaftsflächen schränkt sich ein Hausverbot lediglich
dadurch ein, dass bei einem berechtigten Begehungsinteresse dies
wahrgenommen werden darf. Will jemand z.B. zum Nachbarn, so darf er
das über Gemeinschaftsflächen tun, es sei denn, der Besuch ist auch
beim Nachbarn unerwünscht. Da Gebührenfahnder normalerweise überall
unerwünscht sind, darf er sich faktisch nach erteiltem Hausverbot
auch nicht mehr auf Gemeinschaftsflächen aufhalten.

Wenn er nach 5 Minuten noch da ist, ruft man über den Polizeinotruf
die Polizei, (Man würde von einem Mann belästig, trotz Aufforderung
verlässt er das eigene Grundstück nicht. Anschließend zeigt man ihn
wegen Hausfriedensbruch an!) Auch hier äußert man sich zu gar nichts,
was TV angeht. Darum geht es konkret nicht. Es geht darum das jemand
nach § 123 StGB Hausfriedensbruch begangen hat. Man hat den Herrn zum
unverzüglichen Verlassen des Grundstücks aufgefordert, er ist noch
da, also Hausfriedensbruch.

Wer sich körperlich dazu in der Lage sieht, kann 5 Minuten nach der
Aufforderung zum gehen bis zum Eintreffen der Polizei auch von seinem
Jedermansrecht Gebrauch machen, und den Herrn von der GEZ
arrestieren. All zu grob sollte man dabei allerdings nicht vorgehen.
Mehr als 2 gebrochene Rippen und ein ausgekugelter Arm sind als
Notwehr gegen einen hausfriedensbrechenden Stalker einfach nicht
glaubwürdig. Eigene Zeugen sind in einem solchen Fall auch wichtig,
aber das ist ein anderes Thema. Wer möchte, kann darüber
philosophieren, welchen Dienst man am Mitbürger leistet, wenn man
Gebührenfahnder ins Krankenhaus befördert und diese unerwünschten
Zeitgenossen dadurch von der Belästigung anderer braver Bürger
abhält.

Man muss sich immer vor Augen halten: Die GEZ, die öffentlich
rechtlichen Sender und deren Gebührenbeauftragte haben keine
hoheitlichen Befugnisse. Wie jeder Bürger müssen die sich für
Zwangsmaßnahmen wie ein unerwünschtes Betreten der Wohnung einen
gerichtlichen Titel besorgen. Und diesen bekommen sie nicht, weil in
diesem Land die Unverletzlichkeit der Wohnung als höher stehendes Gut
angesehen wird, als das Gebühreninteresse der ÖR.

Alle noch so wilden Schreiben der GEZ kann man getrost ignorieren.
Sollte ein Einschreiben der GEZ kommen, verweigert man die Annahme.
Es ist wichtig, nichts zu sagen, insbesondere nichts Unwahres!

Sollte die GEZ einen gerichtlichen Titel erwirken, nur dann muss man
die beachten, so müsste man sich nur äußern, wenn man zur Auskunft
verpflichtet ist, da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht, die im
Zweifelsfall aber auch nur lächerlich geringe Bußgelder zur Folge
hat.
Zur Auskunft verpflichtet ist man aber nur, wenn man ein
Rundfunkgerät vorhält. Zum Zeitpunkt, zu dem man erklärt, dass man
nichts erklären möchte, kann man ja korrekt keine Rundfunkgeräte
vorhalten. Potentiell vorgeladene Mitbewohner etc. machen auch gemäß
§ 55 StPO von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch.

Man sagt also lediglich: "Dazu möchte ich mich nicht äußern". Und bei
allem immer schön vorher die Rechtsgrundlage zeigen lassen. Es ist
aber eher unwahrscheinlich, dass die GEZ dieses Spielchen durchzieht,
da sie genau wissen, dass sie gegen informierte Bürger keine Chance
haben.

Abschließend noch die Frage: Ist ein solches Verhalten moralisch zu
rechtfertigen?

Das Verhalten ist Trickserei, ja. Das Verhalten nutzt rechtliche
Rahmenbedingungen in opportunistischer Art und Weise aus.

Aber: Das System der Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist
inzwischen undemokratisch, ineffizient und korrupt. Aufgrund der
Macht dieser Krake versagt die Politik dabei, dieses Geschwür an der
Gesellschaft weg zu schneiden.
Daher ist Widerstand legitim, ja sogar die Pflicht jedes Bürgers.

Dann lasst uns doch mal Artikel 20 (4) des Grundgesetzes anwenden!!!

Grundgesetz, Artikel 20:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe
nicht möglich ist.

PS: Wer diesen Text oder seine inhaltliche Aussage weiterverbreiten
möchte, kann das gern tun. Lediglich Öffentlich Rechtlichen
Sendeanstalten ist jegliche Nutzung untersagt!

Tags:

BGH-Urteil zu Impressums-Platzierung

Endlich wieder etwas mehr Rechtssicherheit.
Laut Heise-Verlag hat das BGH am 20. Juli entschieden, daß es ausreichend ist das
Impressum über 2 Links hintereinander „Kontakt“ und „Impressum“ zu erreichen.
Bisher war es stritig wie sehr das eigene Impressum hervorzuheben ist.
Bei uns erreichen Sie das Impressum
von jeder Seite aus unten links.

Tags:

Text in Versandbedingungen eingefügt

Da wir (incl. der Benzinkosten zum Hermes-Packshop verglichen zur Post einige Häuser weiter) meist zum gleichen Preis mit Hermes und DHL verschicken können,
jedoch ein Hermes-Packet im Gegensatz zu einem DHL/Post-Päckchen versichert ist
haben wir bei der Auswahl des Versand-Unternehmens einen zusätzlichen Text
eingebaut, in welchem wir uns die Wahl eines anderen Versenders vorbehalten.
Schreibt der Kunde, daß er explizit DHL wünscht, weren wir dies natürlich
respektieren.
Hermes können wir leider nicht direkt aufnehmen, da wir keine Preisstrukturen nach
Gurtmaß automatisch berechnen können. Entsprechend stellt dieser kurze Text
einen guten Kompromiss dar.
Dieser Abschnitt stand vorher bereits in unseren Versand-Bedingungen aber
wir haben ihn nie ohne den Kunden direkt zu fragen angewand.

Verbot von Werkzeuge zur Sicherheitsanalyse?

Unsere Kundendaten behandeln wir mit dem größten Respekt.
Entsprechend testen wir auch regelmäßig unsere die Rechner,
auf denen diese gespeichert sind aus Sicherheits- Schwachstellen.
Künftig könnte soetwas mit legalen Mitteln unmöglich werden.
Mach einen jüngsten Vorstoß der Regierung im Strafrecht soll analog zu Werkzeugen um
Kopierschutz-Mechanismen auszuhebeln auch jedes Werkzeug zur
Computer-Sabotage illegal werden.
Wir schließen uns zu diesem Thema voll und ganz der in einer
Presseerklährung vertretenen Meinung des CCC (Chaos Computer Clubs) an daß dies der Sicherheit
nicht nützen wird sondern im Gegenteil den Administratoren die Werkzeuge
nimmt um sich zu schützen.

Aufbewahrungspflicht

Als Händler haben wir nicht nur Rechte (wenige) sondern vor allem auch Pflichten.
Eine dieser Pflichten ist es, eine Menge Belege über etliche Jahre hinweg
aufzubewahren.
Nun haben aber vor allem Thermodrucke, wie sie gerne an Kassen verwendet werden,
die Eigenschaft sehr schnell unlesbar zu werden.
Also haben wir heute den größten Teil des Tages darauf verwenden müssen
mit einem Scanner das gesammte Archiv durchzugehen und digitale Sicherheits-
Kopien unserer diversen Papier-Belege der letzten Jahre anzufertigen.
…es ist unglaublich was sich in einem Jahr so an Papier ansammeln kann.
Die Papier-Belege müssen wir natürlich weiterhin aufbewahren….zusätzlich.

Der Anti-Terror-Wahnsinn hat uns erreicht

Es ist soweit.
Der kopflose Aktionismus in Sachen Anti-Terror hat uns erreicht.
Das Stichwort „vereinfachtes Verfahren“ für als „sicher“ akredetierte
Unternehmen kann ersatzlos getrichen werden, es findet sich rein garnichts,
was „einfacher“ wird.
Durch die neuen Voranmeldungen werden die eigentlich geplanten Vereinfachungen des
modernisierte gemeinschaftliche Zollkodex (einheitliche Zölle, weniger Warengruppen, weniger mögliche Verzollungsverfahren) mehr als wieder aufgehoben. (Die EU-Dokumenten muss man sich nicht zwignend antun, sie sind hier nur als Hintergrundmaterial verlinkt, falls sie sich eine eigenen Meinugn bilden wollen.)

Wir werden hier zunächste warten müssen welche konkreten Änderungen diese
Entwicklung für uns bedeutet.

Zoll mal wieder

Nach einer extra-Woche Verspätung durch die Umbauten scheint heute endlich die neue
Dildo-Lieferung von Furrystyle eingetroffen zu sein.

Natürlich kann sich der Zoll mal wieder keinen Reim auf die Begriffe
in der englischen Rechnung machen und ich darf denen Montag alles übersetzen 🙁
Das letzte Mal lief eigentlich noch alles ganz gut. Abholung auf der Post und
nichts weiter (bis natürlich auf die horrenden 6.5% Zoll-Abgaben 🙁 ). Hier scheint
bei der Übergabe von Jangbu an Pepperming Roo evtl. etwas in Vergessenheit geraten zu sein.

Tags:

Urteil: Widerrufsausschluss bei fehlender Originalverpackung ist unwirksam

Nach einem Urteil des Landgerichtes Coburg vom 9.März 2006 (Aktenzeichen 1HK 0 95/05)
darf ein Wiederruf nicht (mehr) wegen fehlender Orginalverpackung vom Händler zurückgewiesen werden.

Dies ist aus Sicht des Kunden zwar selbstverständlich, für einen Händler dahingehend problematisch, daß eine Ware ohne Orginalverpackung praktisch nicht mehr veräuflich ist.

Bisher ist dieses Problem bei uns zum Glück noch nicht aufgetreten, jedoch zwingt es einen als Händler genauer über die möglichen Folgen intensiver Wiederrufe nachzudenken.
In unserem Falls möchte ich an dieser Stelle wiederholt darauf hinweisen, das für alle Hygieneartikel (Dildos, Onacups, Gleitmittel,…) bei geöffneter Verpackung das Wiederrufsrecht in Einklang mit der Gesetzeslage erlischt.
Immerhin ist ein „benutzter“ Dildo aufgrund seiner Art nicht dazu geeignet bei Nichtgefallen wieder verkauft zu werden. (Alleine aus Rücksicht auf potentielle Krankheiten.)
Für unsere Mousepads und Tassen ergiebt sich da glücklicherweise kein Problem (solange letztere unbeschädigt ankommen),
für unserer Bondage-Artikel müssen wir einfach auf das Beste hoffen.

Gesetze zum Nachschlagen:

BGB § 312c Abs. 1,

BGB § 312f,

BGB § 474 Abs. 2,

BGB § 475 Abs. 1,

UWG § 3,

UWG § 4 Nr. 11,

UWG § 8 Abs. 3,

TDG § 6 Nr. 2

Tags:

GEZ

Als Gewerbebetrieb ohne Fernseher ist YiffyToys natürlich auch von der GEZ-Pflicht für internet-fähige PCs betroffen.
Ob wir durch lokalen PC und Server im Rechenzentrum doppelt, oder durch 2 angemeldete Firmen (welche sich den lokalen PC teilen) gleich dreifach betroffen sind war bisher nicht zu klähren.
(Wir werden einen Teufel tun und da die GEZ fragen.)

Wer konkrete Informationen über die GEZ-Pflicht bezüglich Miet-Server hat..bitte melden! Uns interessiert das dringend.

In dieser Situation freuht es uns natürlich besonders, das zumindest die nördlichen IHKs sich explizit gegen die GEZ-Pflicht aussprechen. Warum dies nicht auch die südlichen IHK tun bleibt
dagegen unklar. Immerhin sollten sie ja die Interessen ihrer Mittglieder vertreten.
(Warum man zwangsweise Beiträge zu einer IHK zahlen muss die in den meisten Fällen nicht
die eigene Meinung vertritt ist seit jeher unklar.)

Sie als Kunden wären je nach Auslegung der GEZ mit (auf die Preise umzulegenden) 204,36eur oder 408,72eur dabei. Für einen kleinen Laden wie YiffyToys mit explizit kleinen Margen (gegen den „Perversenaufschlag“) eine Menge Geld.

Leider hat die GEZ selber weder eine news-Seite noch Einträge in ihrer FAQ über die Gebührenpflicht für Firmenrechner. Selbst auf dem Antragsformular stehen bisher nur
Radios und Fernseher zur Auswahl.

Aktionen: (vorsicht vor Spam-Adress sammlern)

Tags:

PICS

Seit heute ist YiffyToys neben ICRA auch PICS gelabelt. RDF-Metadaten existieren durch ICRA schon.

Das Protokoll mag älter sein als RDF aber es ist einfacher und wird noch oft in Jugendschutz-Produkten verwendet.

PICS erlaubt es mittels HTTP-Meta-Tags oder zusätzlichen http-headern eine Seite in Bezug auf eine Reihe von Jugendschutz-Relevanten Kriterien einzustufen.

Da wir uns natürlich in Bezug auf den Jugendschutz maximale Mühe geben wurden die Tags sofort bei Kenntniss über dieses verfahren eingefügt.

Interessant ist ein ungewöhnliches Tag „Canada“, welches ziemlich klar diese typische US-Amerikanische Sichtweise auf die Welt zeigt *grummel*

NICHT einsetzen werden wir „Safe for Kids“, da deren Beschreigung zum Taggen gleich anfängt mit irgendwelchen potentiell Virus-infizierten Exe-Dateien und „it must be placed in the C:WINDOWSSYSTEM“ (finde ich auf Linux irgendwie nicht) oder „SafeSurf“ (gleicher Grund und tatsächlich nutzen sie bloß PICS mit ihrem eigenen Schema).