Angriff auf das Briefgeheinniss!

„Nach der Telekommunikation soll nun auch die herkömmliche Post überwacht werden. Die USA verlangen Informationen über alle Briefe und Pakete, die in die Staaten gehen. Die Deutsche Post liefert sie zum Teil schon“

Wie Susanne Härpfer in der Zeit berichtet, velangen die USA schon seit mehreren Jahren, daß für Pakete, Päckchen und Briefe
ihnen vorab Absender, Empfänger und – so möglich – der Inhalt mitgeteilt wird.
Als einziges Europäisches Land spielt wohl momentan Österreich nicht mit. Die Deutsche Post scheint hier überhaupt kein Problem mit Nebensächlichkeiten wie dem „Briefgeheimniss“ zu haben.
Das Briefgeheimniss schütze auch Absender und Empfänger. So also auch ob jemand von uns eine Bestellung erhalten hat und wie schwer diese wohl bei welchem Inhalt war (Ein Zollinhaltserklährung ist Pflicht, wird von uns aber so aufgebracht, daß sie nicht ohne Öffnen des aufgeklebten Umschlages eingesehen werden kann.).

„Die Posttochter DHL liefert die Daten bei Express-Sendungen aber bereits, darunter auch die Zollinhaltsangabe, die auf den Paketen gemacht werden muss. DHL, ursprünglich eine amerikanische Firma, hat seinen Sitz in den USA und Deutschland. Auf diesem Wege wurden klammheimlich amerikanische Gesetze auch auf Deutschland ausgedehnt. Die USA müssten gar nicht offiziell anfragen, eine Veröffentlichung in den einschlägigen Medien reiche als Grundlage völlig aus, argumentiert Claus Korfmacher, Sprecher der Deutschen Post World Net auf Anfrage von ZEIT online. Die Deutsche Post erledige nur einen Job für ihre Kunden, fügt er hinzu.“

Der US-Zoll (Customs and Border Protection) fördert momentan Verhandlungen über eine Einigung auf einen Standard zum Vorab-Austausch über diese Daten. ..natürlich solle man sich hier auf den den Amerikanischen Standard einigen.
Laut dem 2004 Trade Act zwischen USA und EU sollen diese Daten 4 Stunden vor Landung der Fracht-Maschine den Strafverfolgungsbehörden weitergegeben aber von diesen auch mit kommerziellen Datenbanken abgeglichen werden.

Den notwendigen Beschluss des Weltpostvereins gibt es hierzu garnicht.

„Offiziell kommen solche Bedenken aber nur von Österreich. Ein Sprecher des deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar sagte auf Anfrage, man habe sich „von der Post erläutern lassen, wie der Sachstand ist“. Danach bestünden aus Datenschutzsicht keine Bedenken. Für weiter gehende Fragen verweist der Datenschutzbeauftragte ausgerechnet auf den, den er kontrollieren soll: die Post.“

Ende des Brief-Monopols

Das neue Jahr ist gekommen. Ob es jetzt 1984 oder einfach nur 2008 heißt.

Wie jedes Jahr, kommen außer der Steuer auch einige Änderungen auf uns zu.
In diesem Jahr ist es der endgültige Wegfall des Briefmonopols.
Seit 2 Tagen können nun provate Dienstleister auch uneingeschränkt Briefe unter 50g befördern.

Welche neuen Anbieter gibt es?

Neben einer unüberschaubaren Anzahl regionaler Anbieter finden sich hier PIN, Hermes, City-Post, TNT oder die Rote Post (deutscher Sparkassen- und Giro-Verbande).

Wie ändern sich die Preise?

Das muss die Zukunft zeigen aber es wird etwa ein Preis von 48 statt 55ct für einen Standard-Brief erwartet.

Was ist mit der Umsatzsteuer?

Die Deutsche Post AG bleibt weiter als einziger Anbieter von der Umsatz-Steuer befreiht. Alle anderen bekommen also 20% weniger, müssen damit aber die gleichen Preise bieten.

Was ist bei Problemen?

Die Bundesnetzagentur kümmert sich darum, daß eine flächendeckende Versorgung aufrecht erhalten bleibt. Falls es zu Problemen in der Zustellung kommt, so drucken die meisten Anbieter eine Servie-Nummer auf die Briefe.

Und das Porto?

Jeder Anbieter hat seine eigenen Briefmarken, diese sind nicht konvertierbar.

Australien will das Internet zum Jugendschutz filtern

Wie TechCrunch berichtet,
will die australische Regierung von ihren ISPs verlangen,
die übermittelten Inhalte (zur Erinnerung: ISPs vemitteln Packete, zu welchen Protokollen und deren Inhalten diese entschlüsselt und zusammengesetzt werden ist ihnen nicht bekannt)
sollen defaultmäßig nach Jugendschutz-Kriterien gefiltert werden.
Die Bürger müssen explizit ihren ISP bitten für sie nicht zu filtern um diese Einschränkung
nicht zu bekommen.
Die Kosten tragen die Kunden, ob diese jetzt Jugendliche im Haushalt haben oder eben nicht.
Hinweis: Die Kosten für Internet-Zugriff in Australien zählen bereits jetzt zu den
höchsten in der ersten Welt und die dafür gebotenen Geschwindikeiten zu den schlechtesten.

Die Auswüchse Europäischen Jugendschutzrechts

Für alle die mal wieder über die Rubrik „nicht weit genug nachgedacht“ bei EU-Rahmenbeschlüssen so richtig den Kopf schütteln wollen sei der Spiegel-Online-Artikel Fummeln verboten empfohlen.

Nichts gegen ein europaweit halbwegs einheitliches Strafrecht gegen Kindesmissbrauch aber wenn der „Täter“ hierbei im gleichen Alter wie das Opfer ist und dann auch alles vom versuchten Fummeln unter Jugendlichen bis zur Vergewaltigung für alle Altersunterschiede noch mit dem gleichen Strafmaß über einen Kamm geschehrt wird sollte Schluss sein.

update: Die deutsche Umsetzung ist zunächst zurück in die Beratungs-Gremien geschickt worde.

Kippt das Steuer-Privileg der Post?

Laut einem Bericht der Tagesschau denkt das Kanzleramt endlich wieder darüber nach entweder den privaten Post-Dienstleistern auch die MWSt-Befeihung zu geben oder sie endlich der Post zu nehmen.
Das von 2 Konkurenten einer Umsatzsteuer abdrücken muss und einer nicht ist ja nun schon seit Jahren so und immernoch nicht abgeschafft.

Furrystyle und Zoll mal wieder

Dieses mal haben wir statt per DHL zum Zoll-Amt unsere neue Furrystyle-Lieferung per Fedex bekommen.
D.h. hätten sie bekommen, wenn Fedex nicht“freundlicherweise“ für uns die Zoll-Anmeldung gemacht hätte und dabei aber die Warenkategorie anders gewählt hätte als unser Zollamt bisher.
Somit müssten wir gut 8% mehr zahlen als sonst (Einfuhr-Umsatz-Steuer fällt ja auch auf den Zollbetrag an).
Theoretisch könnten wir das Packet jetzt annehmen und 40 Tage lang Einspruch erheben.
Praktisch kann man gegen alles im Zollbescheid Einspruch erheben…außer der Zollkategorie.
Denn, da man das Packet ja schon angenommen hat, kann das Zollamt diese nicht mehr überprüfen
und verweigert in der Praxis den Einspruch.
Jetzt müssen wir also zunächst mal sehen, ob wir selber die Zollanmeldung machen können
obwohl dies schon passiert ist.

Pangora ändert seine AGB

Nach dem Zusammenschluss von zweier CostPerClick-Preissuchen
hat das neue Unternehemn seine AGB überarbeitet.
Dabei wurde ein großer Teil der zugesicherten Nicht-Erhebung
und Löschung von Nutzerprofilen gestrichen.
Da wir im Interesse unserer Kunden die gleichen Strengen
Anforderungen an uns wie unsere Partner stellen, haben
wir hier detailiert Auskunft über die erfolgende Speicherung
und Profilbildung erbeten.

Update:
wir speichern von Ihnen:

1. Kontaktdaten des Onlineshops
2. Kommunikation zwischen uns
3. Vom Kunden die IP Adresse und geklickte Produkte (für unsere Abrechnung)

Die gespeicherten Daten werden aber nicht an externe Partner weitergegeben, sondern nur für interne Zwecke verwendet. Momentan werden die Daten mindestens 5 Jahre lang nicht gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Shop Management Team

Stay tuned.

Grundpreis

Da wir freundlich darauf aufmerksam gemacht wurden,
haben wir vorübergehend entsprechend § 2 PreisAngabenVerordnung
für die Gleitmittel, welche nicht in einer 1l-Flasche kommen
den Grundpreis mit in den Artikelnamen gesetzt.
Dies ist nur vorübergehend bis die Modifikationen der
Shop-Software um diesen automatisch und Währungs-Abhängig
zu berechnen ausreichend getestet sind.

GEZ – Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf

Gerade haben wir durch einen Bericht des Heise-Verlages erfahren müssen,
daß der Justiziar des Südwestrundfunks (SWR), Hermann Eicher, auf eine Anfrage von 1&1 hin meint daß zwar
gemietete Server in einem Rechenzentrum nicht der Gebührenpflicht unterliegen,
wohl aber Co-Location -Server.
Angeblich könne man über diese ja als Rundfunkgerät „verfügen“.
Wie dies praktisch möglich sein soll ist indes offen.
Man darf auf die entsprechenden Kommentare gespannt sein…..

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