Koalitions-Entwurf für neues Sexual-Strafrecht entschärft

Laut einem Bericht der ARD, welcher sich auf einen ungenannten Sprecher des Justizministeriums beruft,
wurde die Klausel im aktuellen Gesetzesentwurf, wonach sich schon 14-17-Jährige strafbar machen
indem sie Geld oder andere Vorteile für Sex mit anderen Jugendlichen anbieten, in eine Grenze von 18 Jahren geändert.
„Der Sprecher sagte, kein Jugendlicher müsse eine Bestrafung befürchten, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt.“
Nur noch bei Ausnutzung einer Zwangslage bleibt dies für 14-17-Jähige strafbar.

Weitere Änderungen durch den Gesetzesentwurf, seien unterschiedliche Strafrahmen für Jugendpornografie (intime Bilder von 14- bis 17-Jährigen) und Kinderpornografie.

Der Gesetzesentwurf dient zur Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses und soll bei dieser Gelegenheit die aktuelle Rechtslage anscheinend mal wieder dem Unrechts-Empfinden der Bürger anpassen. Eine
Meinung behalten wir uns erst für den finalen Entwurf vor, wenn dieser zur Abstimmung kommt.

Yiffy-Toys.de

Für die Geschichte müssen wir etwas weiter ausholen…

Auf Eurofurence 13 hatten wir, wie immer, einen Stand im Dealers-Den.
In der Charity-Auction versteigerte sogar Onkel Kage noch einen von uns gebauten Einarmigen Banditen (zum Thema der Convention passend komplett mit neuen Bildern bestückt) auf der größen Bühne für einen guten Zweck.
Mit diesem blinkenden und klingelndem Gerät auf unserem Stand war es also wirklich schwer uns in 4 Tagen nicht zu bemerken.

Nun waren auch 2 Amerikaner, „TigWolf“ und „JaegerFuchs“ auf dieser Convention.
Man sagt ja, daß Imitation die höchste Form der Wertschätzung sei, nur sollte man dabei vieleicht nicht zu exakt in der Nachahmung sein. Vor allem ist es allgemein sehr ungern gesehen,
unter dem Namen eines Anderen aufzutreten und so von dessen gutem Ruf und der Bekanntheit zu profitieren.

Pünktlich zu Weihnachten, haben sich die beiden mit einer deutschen Anwalts-Kanzlei als Admin-C die Domain „yiffy-toys.de“ (im Vergleich zu unserem YiffyToys.de„) registriert um dort mit sehr ähnlicher Aufmachung die gleichen Produkte zu verkaufen.
Natürlich haben wir beide umgehend noch im Dezember auf den bereits seit Februar 2006 von uns verwendeten Namen hingewiesen, doch die Reaktion ließ auch nach längerer Zeit jegliche Einsicht vermissen.

Nachdem langem Hin und Her haben wir schließlich am Anfang dieses Monats eine Abmahnung gegen den verantwortlichen Admin-C vorbereitet und der Kanzlei der beiden eine 2 Wochen-Frist gestellt.
Daraufhin ließen sich die beiden, offenbar von ihrem Anwalt über die Gewissheit die Domain sowieso zu verlieren, dazu herab durch das Hosten von hierzulande illegaler Tier-Pornographie die Domain in Verruf zu bringen.
Schließlich hat sich am 13. März, einen Tag vor Ablauf der Frist, die Kanzlei telephonisch gemeldet und die Veranlassung der geforderten Löschung der Domain mitgeteilt.
Da wir gegenüber der DENIC entsprechende Rechte an diesem Namen glaubhaft machen konnten, wurde von dieser Seite ein sogenannter Dispute-Eintrag erteilt.
Dieser sorgt dafür, daß wir bei einer Löschung der Domain zum neuen Eigentümer werden und zwischezeitlich das Verfahren nicht durch einen Wechsel des Domain-Eigentümers auf dem Papier verschleppt werden kann.
Am heutigen Tag konnten wir nun tatsächlich die Übertragung der fraglichen Domain an uns im Whois bestaunen.
In den nächsten Tagen sollte alles Technische bereit sein, um dort unser Angebot zu finden.

Update: Soeben ist ein Schreiben der DENIC eingetroffen, indem die Übertragung bestätigt wurde. Ein zweites Schreiben soll in den nächsten Tagen das Passwort zum Abschluss des KK an unseren Provider enthalten.

Angriff auf das Briefgeheinniss!

„Nach der Telekommunikation soll nun auch die herkömmliche Post überwacht werden. Die USA verlangen Informationen über alle Briefe und Pakete, die in die Staaten gehen. Die Deutsche Post liefert sie zum Teil schon“

Wie Susanne Härpfer in der Zeit berichtet, velangen die USA schon seit mehreren Jahren, daß für Pakete, Päckchen und Briefe
ihnen vorab Absender, Empfänger und – so möglich – der Inhalt mitgeteilt wird.
Als einziges Europäisches Land spielt wohl momentan Österreich nicht mit. Die Deutsche Post scheint hier überhaupt kein Problem mit Nebensächlichkeiten wie dem „Briefgeheimniss“ zu haben.
Das Briefgeheimniss schütze auch Absender und Empfänger. So also auch ob jemand von uns eine Bestellung erhalten hat und wie schwer diese wohl bei welchem Inhalt war (Ein Zollinhaltserklährung ist Pflicht, wird von uns aber so aufgebracht, daß sie nicht ohne Öffnen des aufgeklebten Umschlages eingesehen werden kann.).

„Die Posttochter DHL liefert die Daten bei Express-Sendungen aber bereits, darunter auch die Zollinhaltsangabe, die auf den Paketen gemacht werden muss. DHL, ursprünglich eine amerikanische Firma, hat seinen Sitz in den USA und Deutschland. Auf diesem Wege wurden klammheimlich amerikanische Gesetze auch auf Deutschland ausgedehnt. Die USA müssten gar nicht offiziell anfragen, eine Veröffentlichung in den einschlägigen Medien reiche als Grundlage völlig aus, argumentiert Claus Korfmacher, Sprecher der Deutschen Post World Net auf Anfrage von ZEIT online. Die Deutsche Post erledige nur einen Job für ihre Kunden, fügt er hinzu.“

Der US-Zoll (Customs and Border Protection) fördert momentan Verhandlungen über eine Einigung auf einen Standard zum Vorab-Austausch über diese Daten. ..natürlich solle man sich hier auf den den Amerikanischen Standard einigen.
Laut dem 2004 Trade Act zwischen USA und EU sollen diese Daten 4 Stunden vor Landung der Fracht-Maschine den Strafverfolgungsbehörden weitergegeben aber von diesen auch mit kommerziellen Datenbanken abgeglichen werden.

Den notwendigen Beschluss des Weltpostvereins gibt es hierzu garnicht.

„Offiziell kommen solche Bedenken aber nur von Österreich. Ein Sprecher des deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar sagte auf Anfrage, man habe sich „von der Post erläutern lassen, wie der Sachstand ist“. Danach bestünden aus Datenschutzsicht keine Bedenken. Für weiter gehende Fragen verweist der Datenschutzbeauftragte ausgerechnet auf den, den er kontrollieren soll: die Post.“

Ende des Brief-Monopols

Das neue Jahr ist gekommen. Ob es jetzt 1984 oder einfach nur 2008 heißt.

Wie jedes Jahr, kommen außer der Steuer auch einige Änderungen auf uns zu.
In diesem Jahr ist es der endgültige Wegfall des Briefmonopols.
Seit 2 Tagen können nun provate Dienstleister auch uneingeschränkt Briefe unter 50g befördern.

Welche neuen Anbieter gibt es?

Neben einer unüberschaubaren Anzahl regionaler Anbieter finden sich hier PIN, Hermes, City-Post, TNT oder die Rote Post (deutscher Sparkassen- und Giro-Verbande).

Wie ändern sich die Preise?

Das muss die Zukunft zeigen aber es wird etwa ein Preis von 48 statt 55ct für einen Standard-Brief erwartet.

Was ist mit der Umsatzsteuer?

Die Deutsche Post AG bleibt weiter als einziger Anbieter von der Umsatz-Steuer befreiht. Alle anderen bekommen also 20% weniger, müssen damit aber die gleichen Preise bieten.

Was ist bei Problemen?

Die Bundesnetzagentur kümmert sich darum, daß eine flächendeckende Versorgung aufrecht erhalten bleibt. Falls es zu Problemen in der Zustellung kommt, so drucken die meisten Anbieter eine Servie-Nummer auf die Briefe.

Und das Porto?

Jeder Anbieter hat seine eigenen Briefmarken, diese sind nicht konvertierbar.

Australien will das Internet zum Jugendschutz filtern

Wie TechCrunch berichtet,
will die australische Regierung von ihren ISPs verlangen,
die übermittelten Inhalte (zur Erinnerung: ISPs vemitteln Packete, zu welchen Protokollen und deren Inhalten diese entschlüsselt und zusammengesetzt werden ist ihnen nicht bekannt)
sollen defaultmäßig nach Jugendschutz-Kriterien gefiltert werden.
Die Bürger müssen explizit ihren ISP bitten für sie nicht zu filtern um diese Einschränkung
nicht zu bekommen.
Die Kosten tragen die Kunden, ob diese jetzt Jugendliche im Haushalt haben oder eben nicht.
Hinweis: Die Kosten für Internet-Zugriff in Australien zählen bereits jetzt zu den
höchsten in der ersten Welt und die dafür gebotenen Geschwindikeiten zu den schlechtesten.

Die Auswüchse Europäischen Jugendschutzrechts

Für alle die mal wieder über die Rubrik „nicht weit genug nachgedacht“ bei EU-Rahmenbeschlüssen so richtig den Kopf schütteln wollen sei der Spiegel-Online-Artikel Fummeln verboten empfohlen.

Nichts gegen ein europaweit halbwegs einheitliches Strafrecht gegen Kindesmissbrauch aber wenn der „Täter“ hierbei im gleichen Alter wie das Opfer ist und dann auch alles vom versuchten Fummeln unter Jugendlichen bis zur Vergewaltigung für alle Altersunterschiede noch mit dem gleichen Strafmaß über einen Kamm geschehrt wird sollte Schluss sein.

update: Die deutsche Umsetzung ist zunächst zurück in die Beratungs-Gremien geschickt worde.

Kippt das Steuer-Privileg der Post?

Laut einem Bericht der Tagesschau denkt das Kanzleramt endlich wieder darüber nach entweder den privaten Post-Dienstleistern auch die MWSt-Befeihung zu geben oder sie endlich der Post zu nehmen.
Das von 2 Konkurenten einer Umsatzsteuer abdrücken muss und einer nicht ist ja nun schon seit Jahren so und immernoch nicht abgeschafft.

Furrystyle und Zoll mal wieder

Dieses mal haben wir statt per DHL zum Zoll-Amt unsere neue Furrystyle-Lieferung per Fedex bekommen.
D.h. hätten sie bekommen, wenn Fedex nicht“freundlicherweise“ für uns die Zoll-Anmeldung gemacht hätte und dabei aber die Warenkategorie anders gewählt hätte als unser Zollamt bisher.
Somit müssten wir gut 8% mehr zahlen als sonst (Einfuhr-Umsatz-Steuer fällt ja auch auf den Zollbetrag an).
Theoretisch könnten wir das Packet jetzt annehmen und 40 Tage lang Einspruch erheben.
Praktisch kann man gegen alles im Zollbescheid Einspruch erheben…außer der Zollkategorie.
Denn, da man das Packet ja schon angenommen hat, kann das Zollamt diese nicht mehr überprüfen
und verweigert in der Praxis den Einspruch.
Jetzt müssen wir also zunächst mal sehen, ob wir selber die Zollanmeldung machen können
obwohl dies schon passiert ist.

Pangora ändert seine AGB

Nach dem Zusammenschluss von zweier CostPerClick-Preissuchen
hat das neue Unternehemn seine AGB überarbeitet.
Dabei wurde ein großer Teil der zugesicherten Nicht-Erhebung
und Löschung von Nutzerprofilen gestrichen.
Da wir im Interesse unserer Kunden die gleichen Strengen
Anforderungen an uns wie unsere Partner stellen, haben
wir hier detailiert Auskunft über die erfolgende Speicherung
und Profilbildung erbeten.

Update:
wir speichern von Ihnen:

1. Kontaktdaten des Onlineshops
2. Kommunikation zwischen uns
3. Vom Kunden die IP Adresse und geklickte Produkte (für unsere Abrechnung)

Die gespeicherten Daten werden aber nicht an externe Partner weitergegeben, sondern nur für interne Zwecke verwendet. Momentan werden die Daten mindestens 5 Jahre lang nicht gelöscht.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Shop Management Team

Stay tuned.