Wie
Heise berichtet liegt ein sehr interessanter Gesetzentwurf vor,
welcher nicht nur die Abmahnkosten gegenüber privaten Urheberrechts-Vorwürfen senken soll sondern auch gegenüber kleinen Online-Händlern bei wenig bedeutsamen Problemen in den AGB oder in der Einhaltung der PreisAngabenVerordnung.
Solche Dinge passieren schnell mal, wenn man keine große Firma mit eigener Rechtsabteilung hat.
Im Blickpunkt: Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel
http://www.heise.de/resale/artikel/Im-Blickpunkt-Widerrufsrecht-im-Fernabsatzhandel-1097845.html
Interessant. Endlich auch mal ein Artikel
„Missbrauch beim Widerrufsrecht: Wie können Händler sich wehren?“.
Würde ich gerne mal lesen. Leider nur für Computerhändler zugänglich. 🙁
Ein Manga wird zum Kinderporno
Lesenswerter Artikel aus der TAZ
gefunden in den täglichen Links im Lawblog.
Zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe und einer Geldbuße wurde vom Amtsgericht in Uppsala einer der bekanntesten schwedischen Mangaexperten und Übersetzer dieser japanischen Serien verurteilt.
Die Polizei hatte auf seinem Rechner 51 Zeichnungen aus Comiczeitschriften gefunden, die als „kinderpornografisch“ eingestuft wurden – unter drei Millionen nicht „suspekten“ Zeichnungen. Die Erklärung des Übersetzers, er benötige das Material aus Japan für seine Arbeit, hatte das Gericht nicht anerkannt.
Anzeige
Der Verurteilte selbst, der u.a. an schwedischen Universitäten in Manga-Kunst unterrichtet
….
Neues Wiederrufsrecht
Mit dem heutigen Stichtag treten minimal geänderte gesetzliche Regelungen
zur Wiederrufsbelehrung in Kraft.
Entsprechend haben sich heute die Wiederrufsbelehrungen auf der Shop-Seite
und in den Emails geändert.
Für Kunden ändert sich praktisch nur der Wortlaut.
(Es hat sich ja nur die Belehrungs-Pflicht und nicht das Recht selber geändert.)
Laut JMStV: Ab 6, ab 12 oder ab 18?
http://ak-zensur.de/2010/05/ab-6-12-16-18.html
Jeden Tag eine Webseite nach JugendMedienDiensteStaatsVertrag kennzeichnen
(so wie das ja bald alle mit ihren eigenen Seiten selber machen sollen)
und am nächsten Tag wird jeweils aufgelöst was richtig gewesen wäre.
Markennamen in China
Uns hat gerade eine email von einem chinesischen Registrar erreicht,
daß dort jemand yiffytoys.*.cn, yiffytoys.hk und yiffytoys.asia
registrieren wollte und ob wir an diesen Registranten unser
Markenzeichen lizensiert hätten.
Damit sich das Drama mit den USA nicht wiederholt haben wir lieber
gleich verneinend geantwortet und yiffytoys.asia sowie yiffytoys.cn.com
(nah genug an yiffytoys.com.cn) zumindest mal für ein Jahr registriert.
Notfallverfahren bei Zoll-Ausfuhr
Beim Zoll wird wohl gerade im Notbetrieb gearbeitet was die Ausfuhr-Anmeldung angeht.
Wir sind auch erst durch einen Bericht bei Fefe darauf aufmerksam geworden (wir importieren ständig aber exportieren wenig.)
Hintergrund: So langsam soll da das Papier endgültig aussterben und man wird verpflichtet
die Erklährung elektronisch abzugeben. Jetzt nutzen die doch wieder das Einheitspapier (ein kryptisches A4-Formular mit mehreren Durchschlägen. Das Formular muss man bei der
IHK selber kaufen und den dicken, nur für ausgebildete verständlichen Wälzer wie man das
ausfüllen soll gibts da auch für teures Geld zu haben) nutzen und die nutzen eine leere Stelle auf dem Formular für einen zusätzlichen Stempel.
YiffyToys.com
Zu Weihnachten 2007 fing alles an.
Ein Freund schickte uns im Query einen Link auf http://yiffytoys.com und fragte ob wir etwas davon wüssten.
Anscheinend hatten damals 2 Amerikanische Furs einen Laden unter unserem Namen aufgemacht.
Nicht nur das. Auch die Produkte, der offensichtliche Kundenkreis und sogar das Logo waren unserem Angebot verdächtig ähnlich.
(Wir schreiben erst jetzt über die Geschichte, weil wir natürlich vorher nicht auch noch Besucher zu solch einem Angebot schicken wollten.)
Anscheinend hatte der Laden damals gerade erst ein paar Tage zuvor eröffnet und selbstverständlich haben wir umgehend auf unser (damals schon 2 Jahre bestehendes) Angebot hingewiesen. Dabei auch gleich angefragt ob man nicht besser noch schnell den Namen ändern sollte, solange der Laden doch gerade erst ein paar Tage existiert.
…die Antwort war wenig ermutigend.
Das war jetzt ein und ein halbes Jahr her.
In der Zwischenzeit gab es viele böse Worte, wir haben in 2 Kontinenten Markenrechte eintragen lassen, Anwälte wurden eingeschaltet, Domains registriert, beanstandet und wieder aufgegeben, Friedensangebote unterbreitet und abgelehnt und schliesslich um die letzte verbleibende Domain YiffyToys.com ein UDRP Schiedsverfahren vor der World Interlectual Property Organisation eröffnet.
Heute nun ist alles vorbei. Am 17ten hat das Schiedsverfahren die Übertragung der Domain an uns beschlossen und nach einer Wartefrist von 10 (Werk)Tagen wird nun der Transfer an uns durchgeführt.
In den nächsten Tagen wird noch unser SSL-Zertifikat um die neue Domain erweitert,
email eingerichtet und auf die .com -Seite verweisende Artikel in diversen Wikis und Portalen
aktualisiert.
US-Trademark eingetragen
Gestern lief die Einspruchsfrist für unser US-Markenzeichen „YiffyToys“ ab und die Urkunde über die Eintragung im primären Markenregister wurde ausgestellt.
…gute Neuigkeiten nach fast einem Jahr Papierkrieg und warten.
US-Marke „YiffyToys“ publiziert.
Viele werden es schon gesehen haben,
seit einer Weile prangt hinter unserem Logo ein kleines R.
Dies bedeutet, das die Marke „YiffyToys“ bereits in Deutschland auf uns eingetragen ist.
Etwas später haben wir in den USA am dortigen US Patent and Trademark Office unsere Marke auch für die USA beantragt.
Heute ist sie nach gründlicher Prüfung in der Gazette (Seite 608. Vorsicht: Die Gazette ist 102MB groß) veröffentlicht worden.
Falls also innerhalb von 30 Tagen kein hinreichend begründeter Wiederspruch oder ein Antrag auf Verlängerung des Zeitraumes zum Einlegen eines Wiederspruches eingeht, haben wir dann auch unsere US-Marke.