Brexit

Yes, none of us can hear it anymore but the date of a possible „hard Brexit“ is creeping nearer. We will update this blog posting as more information arrives from our the companies who’s services we use.

Amazon

A week before the possible hard Brexit (22.3.2019) we will deactivate our presence on Amazon.co.uk until is becomes clear how this is to continue.

Amazon is urging is to stockpile our products in their UK warehouse but we are too small and our UK sales too irregular to do that. We need our stock right here for our many EU customers.

DHL

Starting 26.3.2019 DHL requires us to add details customs documentation to all packages for destinations within the UK, the Isle of Man and the Channel Islands.
Delivery times for these destinations can not be guaranteed by DHL and thus also not by us.

In Case of a hard Brexit, DHL will start requiring an additional „Brexit Fee“ starting on the 2019-04-01 „or later“ for the handling. We will add that to the shipping price unaltered. The fee is an additional 10.29€ .

Magento und Adobe

Aufgrund der aktuellen Nachrichten, daß Adobe gerade Magento gekauft hat und als Shopping-Komponente in seine „Experience Cloud“ -Platform an Marketing Werkzeugen integrieren will:

Wir nutzen nicht das bei Magento (und damit jetzt Adobe) gehostete Magento Enterprise.

Wir hosten die Magento Shop -Software, dieses Blog, unsere Email-Server und den Email-Verteiler komplett autark auf unserer eigenen Server-Hardware. Auch die (online und offline) Backups sind auf eigener Hardware.

Niemand außer uns hat auf die Daten Zugriff. Keine Cloude-Dienste, kein Cloud-Backup, kein Webmail eines Fremdanbieters. Adobe sieht von unserem Shop oder gar den Kundendaten nie etwas.

Elektrogeräte

Wir müssen leider vorübergehend alle Vibrationen und sonstige elektrischen „Geräte“ aus dem Shop entfernen, da europaweit die Umsetzungen der nationalen Gesetze zur Umsetzung der „WEEE2“ Richtlinie zur Entsorgung von Elektrogeräten in Kraft treten.

Die Umsetzung in Deutschland durch das ElektroG2 ist für uns kein Problem. Schon weil wir schon durch die Verpackungsverordnung an ein deutschlandweites Entsorgungs-System angeschlossen sind.
(Juris hat noch eine veraltete Version des ElektroG, ohne die Klausel welche kleine Händler von der Entsorgungspflicht ausnimmt.)

Diverse Länder wie Österreich und Belgien fordern aber die Benennung eines im Land ansässigen Bevollmächtigten von Händlern, welche nach Österreich verschicken.
Erste deutsche Händler werden bereits aus Österreich abgemahnt.
Hier müssen wir also zunächst die neue Rechtslage in ALLEN europäischen Ländern prüfen.
(Was durch die verschiedenen Sprachen nicht unbedingt erleichtert wird.)

Da wir Produkte im Shop derzeit nicht nur in einem Teil der Länder anbieten können,
müssen wir sie ganz deaktivieren. Dies betrifft mehrere per USB ladbare Vibratoren und die Vibratoren für das XRector System von FurryStyle. Vermutlich können wir diese zeitnah wieder aktivieren, wenn sichergestellt ist, daß wir als Händler nicht in den jeweiligen Gesetzen mit einem Hersteller gleichgesetzt werden und für welche Produkte dies gilt.

Gesetzentwurf u.a. zu Abmahnungen von Kleinunternehmern

Wie
Heise berichtet liegt ein sehr interessanter Gesetzentwurf vor,
welcher nicht nur die Abmahnkosten gegenüber privaten Urheberrechts-Vorwürfen senken soll sondern auch gegenüber kleinen Online-Händlern bei wenig bedeutsamen Problemen in den AGB oder in der Einhaltung der PreisAngabenVerordnung.
Solche Dinge passieren schnell mal, wenn man keine große Firma mit eigener Rechtsabteilung hat.

Im Blickpunkt: Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel

http://www.heise.de/resale/artikel/Im-Blickpunkt-Widerrufsrecht-im-Fernabsatzhandel-1097845.html

Interessant. Endlich auch mal ein Artikel
„Missbrauch beim Widerrufsrecht: Wie können Händler sich wehren?“.
Würde ich gerne mal lesen. Leider nur für Computerhändler zugänglich. 🙁

Ein Manga wird zum Kinderporno

Lesenswerter Artikel aus der TAZ
gefunden in den täglichen Links im Lawblog.


Zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe und einer Geldbuße wurde vom Amtsgericht in Uppsala einer der bekanntesten schwedischen Mangaexperten und Übersetzer dieser japanischen Serien verurteilt.

Die Polizei hatte auf seinem Rechner 51 Zeichnungen aus Comiczeitschriften gefunden, die als „kinderpornografisch“ eingestuft wurden – unter drei Millionen nicht „suspekten“ Zeichnungen. Die Erklärung des Übersetzers, er benötige das Material aus Japan für seine Arbeit, hatte das Gericht nicht anerkannt.
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Der Verurteilte selbst, der u.a. an schwedischen Universitäten in Manga-Kunst unterrichtet
….

Neues Wiederrufsrecht

Mit dem heutigen Stichtag treten minimal geänderte gesetzliche Regelungen
zur Wiederrufsbelehrung in Kraft.
Entsprechend haben sich heute die Wiederrufsbelehrungen auf der Shop-Seite
und in den Emails geändert.
Für Kunden ändert sich praktisch nur der Wortlaut.
(Es hat sich ja nur die Belehrungs-Pflicht und nicht das Recht selber geändert.)

Markennamen in China

Uns hat gerade eine email von einem chinesischen Registrar erreicht,
daß dort jemand yiffytoys.*.cn, yiffytoys.hk und yiffytoys.asia
registrieren wollte und ob wir an diesen Registranten unser
Markenzeichen lizensiert hätten.

Damit sich das Drama mit den USA nicht wiederholt haben wir lieber
gleich verneinend geantwortet und yiffytoys.asia sowie yiffytoys.cn.com
(nah genug an yiffytoys.com.cn) zumindest mal für ein Jahr registriert.