Markennamen in China

Uns hat gerade eine email von einem chinesischen Registrar erreicht,
daß dort jemand yiffytoys.*.cn, yiffytoys.hk und yiffytoys.asia
registrieren wollte und ob wir an diesen Registranten unser
Markenzeichen lizensiert hätten.

Damit sich das Drama mit den USA nicht wiederholt haben wir lieber
gleich verneinend geantwortet und yiffytoys.asia sowie yiffytoys.cn.com
(nah genug an yiffytoys.com.cn) zumindest mal für ein Jahr registriert.

Notfallverfahren bei Zoll-Ausfuhr

Beim Zoll wird wohl gerade im Notbetrieb gearbeitet was die Ausfuhr-Anmeldung angeht.

Wir sind auch erst durch einen Bericht bei Fefe darauf aufmerksam geworden (wir importieren ständig aber exportieren wenig.)

Hintergrund: So langsam soll da das Papier endgültig aussterben und man wird verpflichtet
die Erklährung elektronisch abzugeben. Jetzt nutzen die doch wieder das Einheitspapier (ein kryptisches A4-Formular mit mehreren Durchschlägen. Das Formular muss man bei der
IHK selber kaufen und den dicken, nur für ausgebildete verständlichen Wälzer wie man das
ausfüllen soll gibts da auch für teures Geld zu haben) nutzen und die nutzen eine leere Stelle auf dem Formular für einen zusätzlichen Stempel.

YiffyToys.com

Zu Weihnachten 2007 fing alles an.
Ein Freund schickte uns im Query einen Link auf http://yiffytoys.com und fragte ob wir etwas davon wüssten.

Anscheinend hatten damals 2 Amerikanische Furs einen Laden unter unserem Namen aufgemacht.
Nicht nur das. Auch die Produkte, der offensichtliche Kundenkreis und sogar das Logo waren unserem Angebot verdächtig ähnlich.
(Wir schreiben erst jetzt über die Geschichte, weil wir natürlich vorher nicht auch noch Besucher zu solch einem Angebot schicken wollten.)

Anscheinend hatte der Laden damals gerade erst ein paar Tage zuvor eröffnet und selbstverständlich haben wir umgehend auf unser (damals schon 2 Jahre bestehendes) Angebot hingewiesen. Dabei auch gleich angefragt ob man nicht besser noch schnell den Namen ändern sollte, solange der Laden doch gerade erst ein paar Tage existiert.
…die Antwort war wenig ermutigend.

Das war jetzt ein und ein halbes Jahr her.
In der Zwischenzeit gab es viele böse Worte, wir haben in 2 Kontinenten Markenrechte eintragen lassen, Anwälte wurden eingeschaltet, Domains registriert, beanstandet und wieder aufgegeben, Friedensangebote unterbreitet und abgelehnt und schliesslich um die letzte verbleibende Domain YiffyToys.com ein UDRP Schiedsverfahren vor der World Interlectual Property Organisation eröffnet.

Heute nun ist alles vorbei. Am 17ten hat das Schiedsverfahren die Übertragung der Domain an uns beschlossen und nach einer Wartefrist von 10 (Werk)Tagen wird nun der Transfer an uns durchgeführt.

In den nächsten Tagen wird noch unser SSL-Zertifikat um die neue Domain erweitert,
email eingerichtet und auf die .com -Seite verweisende Artikel in diversen Wikis und Portalen
aktualisiert.

US-Trademark eingetragen

Gestern lief die Einspruchsfrist für unser US-Markenzeichen „YiffyToys“ ab und die Urkunde über die Eintragung im primären Markenregister wurde ausgestellt.
…gute Neuigkeiten nach fast einem Jahr Papierkrieg und warten.

US-Marke „YiffyToys“ publiziert.

Viele werden es schon gesehen haben,
seit einer Weile prangt hinter unserem Logo ein kleines R.

Dies bedeutet, das die Marke „YiffyToys“ bereits in Deutschland auf uns eingetragen ist.
Etwas später haben wir in den USA am dortigen US Patent and Trademark Office unsere Marke auch für die USA beantragt.

Heute ist sie nach gründlicher Prüfung in der Gazette (Seite 608. Vorsicht: Die Gazette ist 102MB groß) veröffentlicht worden.
Falls also innerhalb von 30 Tagen kein hinreichend begründeter Wiederspruch oder ein Antrag auf Verlängerung des Zeitraumes zum Einlegen eines Wiederspruches eingeht, haben wir dann auch unsere US-Marke.

Familienminister wollen Verschärfung des Jugendschutzes

Laut einem Bericht des Heise-Verlages
planen die Familienminister der Länder einige Änderungen des Jugendschutz-Rechtes.

„Keine Jugendfreigabe“ ändern in „Freigegeben ab achtzehn Jahren“ brgrüßenswert, da die Kennzeichnng einfacher verständlich wird.

Webseiten, die für Kinder und Jugendliche entwicklungsbeeinträchtigend sind und erst ab 18 Jahren genutzt werden dürfen, künftig nur noch in geschlossenen Benutzergruppen für Erwachsene. – Hier könnte es problematisch werden, da die Anforderungen an diese „geschlossenen Benutzergruppen“ extrem sind und bisher alle Anbieter aus Deutschland vertrieben haben.
Es bleibt abzuwarten welche Art von Websites hier betroffen sein werden und ob dies Shops wie unseren im Speziellen betrifft.

das Verfahren zur formalen Anerkennung geeigneter Alterskontrollsysteme soll gesetzlich bestimmt werden. – Ein SEHR guter Punkt. Das Problem mit dem bisherigen System ist ja, daß nur Entscheidungen zur Nicht-Eignung von vielen Verfahren existieren kein Web sicherzustellen, daß ein Verfahren in Ordnung ist. (Mit entsprechend hohem rechtlichen Risiko für alle Beteiligten)

Koalitions-Entwurf für neues Sexual-Strafrecht entschärft

Laut einem Bericht der ARD, welcher sich auf einen ungenannten Sprecher des Justizministeriums beruft,
wurde die Klausel im aktuellen Gesetzesentwurf, wonach sich schon 14-17-Jährige strafbar machen
indem sie Geld oder andere Vorteile für Sex mit anderen Jugendlichen anbieten, in eine Grenze von 18 Jahren geändert.
„Der Sprecher sagte, kein Jugendlicher müsse eine Bestrafung befürchten, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt.“
Nur noch bei Ausnutzung einer Zwangslage bleibt dies für 14-17-Jähige strafbar.

Weitere Änderungen durch den Gesetzesentwurf, seien unterschiedliche Strafrahmen für Jugendpornografie (intime Bilder von 14- bis 17-Jährigen) und Kinderpornografie.

Der Gesetzesentwurf dient zur Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses und soll bei dieser Gelegenheit die aktuelle Rechtslage anscheinend mal wieder dem Unrechts-Empfinden der Bürger anpassen. Eine
Meinung behalten wir uns erst für den finalen Entwurf vor, wenn dieser zur Abstimmung kommt.

Yiffy-Toys.de

Für die Geschichte müssen wir etwas weiter ausholen…

Auf Eurofurence 13 hatten wir, wie immer, einen Stand im Dealers-Den.
In der Charity-Auction versteigerte sogar Onkel Kage noch einen von uns gebauten Einarmigen Banditen (zum Thema der Convention passend komplett mit neuen Bildern bestückt) auf der größen Bühne für einen guten Zweck.
Mit diesem blinkenden und klingelndem Gerät auf unserem Stand war es also wirklich schwer uns in 4 Tagen nicht zu bemerken.

Nun waren auch 2 Amerikaner, „TigWolf“ und „JaegerFuchs“ auf dieser Convention.
Man sagt ja, daß Imitation die höchste Form der Wertschätzung sei, nur sollte man dabei vieleicht nicht zu exakt in der Nachahmung sein. Vor allem ist es allgemein sehr ungern gesehen,
unter dem Namen eines Anderen aufzutreten und so von dessen gutem Ruf und der Bekanntheit zu profitieren.

Pünktlich zu Weihnachten, haben sich die beiden mit einer deutschen Anwalts-Kanzlei als Admin-C die Domain „yiffy-toys.de“ (im Vergleich zu unserem YiffyToys.de„) registriert um dort mit sehr ähnlicher Aufmachung die gleichen Produkte zu verkaufen.
Natürlich haben wir beide umgehend noch im Dezember auf den bereits seit Februar 2006 von uns verwendeten Namen hingewiesen, doch die Reaktion ließ auch nach längerer Zeit jegliche Einsicht vermissen.

Nachdem langem Hin und Her haben wir schließlich am Anfang dieses Monats eine Abmahnung gegen den verantwortlichen Admin-C vorbereitet und der Kanzlei der beiden eine 2 Wochen-Frist gestellt.
Daraufhin ließen sich die beiden, offenbar von ihrem Anwalt über die Gewissheit die Domain sowieso zu verlieren, dazu herab durch das Hosten von hierzulande illegaler Tier-Pornographie die Domain in Verruf zu bringen.
Schließlich hat sich am 13. März, einen Tag vor Ablauf der Frist, die Kanzlei telephonisch gemeldet und die Veranlassung der geforderten Löschung der Domain mitgeteilt.
Da wir gegenüber der DENIC entsprechende Rechte an diesem Namen glaubhaft machen konnten, wurde von dieser Seite ein sogenannter Dispute-Eintrag erteilt.
Dieser sorgt dafür, daß wir bei einer Löschung der Domain zum neuen Eigentümer werden und zwischezeitlich das Verfahren nicht durch einen Wechsel des Domain-Eigentümers auf dem Papier verschleppt werden kann.
Am heutigen Tag konnten wir nun tatsächlich die Übertragung der fraglichen Domain an uns im Whois bestaunen.
In den nächsten Tagen sollte alles Technische bereit sein, um dort unser Angebot zu finden.

Update: Soeben ist ein Schreiben der DENIC eingetroffen, indem die Übertragung bestätigt wurde. Ein zweites Schreiben soll in den nächsten Tagen das Passwort zum Abschluss des KK an unseren Provider enthalten.