Urteil: Widerrufsausschluss bei fehlender Originalverpackung ist unwirksam

Nach einem Urteil des Landgerichtes Coburg vom 9.März 2006 (Aktenzeichen 1HK 0 95/05)
darf ein Wiederruf nicht (mehr) wegen fehlender Orginalverpackung vom Händler zurückgewiesen werden.

Dies ist aus Sicht des Kunden zwar selbstverständlich, für einen Händler dahingehend problematisch, daß eine Ware ohne Orginalverpackung praktisch nicht mehr veräuflich ist.

Bisher ist dieses Problem bei uns zum Glück noch nicht aufgetreten, jedoch zwingt es einen als Händler genauer über die möglichen Folgen intensiver Wiederrufe nachzudenken.
In unserem Falls möchte ich an dieser Stelle wiederholt darauf hinweisen, das für alle Hygieneartikel (Dildos, Onacups, Gleitmittel,…) bei geöffneter Verpackung das Wiederrufsrecht in Einklang mit der Gesetzeslage erlischt.
Immerhin ist ein „benutzter“ Dildo aufgrund seiner Art nicht dazu geeignet bei Nichtgefallen wieder verkauft zu werden. (Alleine aus Rücksicht auf potentielle Krankheiten.)
Für unsere Mousepads und Tassen ergiebt sich da glücklicherweise kein Problem (solange letztere unbeschädigt ankommen),
für unserer Bondage-Artikel müssen wir einfach auf das Beste hoffen.

Gesetze zum Nachschlagen:

BGB § 312c Abs. 1,

BGB § 312f,

BGB § 474 Abs. 2,

BGB § 475 Abs. 1,

UWG § 3,

UWG § 4 Nr. 11,

UWG § 8 Abs. 3,

TDG § 6 Nr. 2

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GEZ

Als Gewerbebetrieb ohne Fernseher ist YiffyToys natürlich auch von der GEZ-Pflicht für internet-fähige PCs betroffen.
Ob wir durch lokalen PC und Server im Rechenzentrum doppelt, oder durch 2 angemeldete Firmen (welche sich den lokalen PC teilen) gleich dreifach betroffen sind war bisher nicht zu klähren.
(Wir werden einen Teufel tun und da die GEZ fragen.)

Wer konkrete Informationen über die GEZ-Pflicht bezüglich Miet-Server hat..bitte melden! Uns interessiert das dringend.

In dieser Situation freuht es uns natürlich besonders, das zumindest die nördlichen IHKs sich explizit gegen die GEZ-Pflicht aussprechen. Warum dies nicht auch die südlichen IHK tun bleibt
dagegen unklar. Immerhin sollten sie ja die Interessen ihrer Mittglieder vertreten.
(Warum man zwangsweise Beiträge zu einer IHK zahlen muss die in den meisten Fällen nicht
die eigene Meinung vertritt ist seit jeher unklar.)

Sie als Kunden wären je nach Auslegung der GEZ mit (auf die Preise umzulegenden) 204,36eur oder 408,72eur dabei. Für einen kleinen Laden wie YiffyToys mit explizit kleinen Margen (gegen den „Perversenaufschlag“) eine Menge Geld.

Leider hat die GEZ selber weder eine news-Seite noch Einträge in ihrer FAQ über die Gebührenpflicht für Firmenrechner. Selbst auf dem Antragsformular stehen bisher nur
Radios und Fernseher zur Auswahl.

Aktionen: (vorsicht vor Spam-Adress sammlern)

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PICS

Seit heute ist YiffyToys neben ICRA auch PICS gelabelt. RDF-Metadaten existieren durch ICRA schon.

Das Protokoll mag älter sein als RDF aber es ist einfacher und wird noch oft in Jugendschutz-Produkten verwendet.

PICS erlaubt es mittels HTTP-Meta-Tags oder zusätzlichen http-headern eine Seite in Bezug auf eine Reihe von Jugendschutz-Relevanten Kriterien einzustufen.

Da wir uns natürlich in Bezug auf den Jugendschutz maximale Mühe geben wurden die Tags sofort bei Kenntniss über dieses verfahren eingefügt.

Interessant ist ein ungewöhnliches Tag „Canada“, welches ziemlich klar diese typische US-Amerikanische Sichtweise auf die Welt zeigt *grummel*

NICHT einsetzen werden wir „Safe for Kids“, da deren Beschreigung zum Taggen gleich anfängt mit irgendwelchen potentiell Virus-infizierten Exe-Dateien und „it must be placed in the C:WINDOWSSYSTEM“ (finde ich auf Linux irgendwie nicht) oder „SafeSurf“ (gleicher Grund und tatsächlich nutzen sie bloß PICS mit ihrem eigenen Schema).